Zum 1. Juli
Mehr Druck, mehr Sanktionen: Bürgergeld wird Grundsicherung
Aktualisiert am 30.06.2026 – 06:56 UhrLesedauer: 3 Min.
Ursprünglich waren hohe Einsparungen anvisiert, dann wurde es eher ein Umbau der Hilfen für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose. Für sie ändert sich mit Inkrafttreten der Reform am Mittwoch vieles.
Auf Menschen im Bürgergeld kommen ab 1. Juli entscheidende Änderungen zu. Die Leistung wird nicht nur in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgetauft. Mit der Reform wächst auch der Druck, einen Job anzunehmen. Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Warum wird das System überhaupt reformiert?
Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, beim Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Zuletzt bezogen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen Menschen die Leistung, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende bekommen 563 Euro im Monat. Für die Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen plant der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro. Dazu kommen rund zehn Milliarden Euro für Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung keineswegs in „zweistelliger Milliardenhöhe“ senken, sondern bestenfalls in zweistelliger Millionenhöhe. Merz lobte den Plan nach der Verabschiedung im Bundestag trotzdem: „Das Prinzip „Fördern und Fordern“ gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“ Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf, vor allem, weil sie Bezieher mit Kindern treffe.
Was soll die Reform bezwecken?
Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen raus aus der staatlichen Leistung und in bezahlte Arbeit zu vermitteln, auch mit individuelleren Hilfen. Grundsätzlich hält das Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) fest: „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“ Dabei müssen erwerbsfähige Bezieher sich strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte.
Was heißt das, härtere Sanktionen?
Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen.
Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Bislang treffen Sanktionen im Vergleich zu den Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen – im Schnitt etwa 30.000 im Monat.











