Gefährder dürften künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, forderte Winkel. „Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.“Hintergrund ist die frühere Verurteilung des 21-jährigen mutmaßlichen Angreifers. Er war im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden…
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