Werkzeug für Ermittler
Speicherung von IP-Adressen: Jetzt ist der Bundestag gefragt
Aktualisiert am 22.04.2026 – 14:36 UhrLesedauer: 3 Min.
Kindesmissbrauch, Online-Betrug, Terror: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine neue Speicherpflicht. Dobrindt und Hubig haben lange, aber geräuschlos um das Vorhaben gerungen.
In dem seit 20 Jahren andauernden Streit um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten hat das Kabinett jetzt einen Kompromissvorschlag beschlossen. Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern. Weiterhin sollen weitere Daten wie die Portnummer gespeichert werden, sofern dies für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Dadurch sollen Straftäter und Terrorverdächtige leichter ermittelt werden können.
Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Die Adressen werden immer wieder neu vom Anbieter vergeben, weshalb es ohne eine Speicherpflicht im Nachhinein schwierig ist, nachzuvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse verwendet hat. Eine Portnummer ist eine numerische Adresse, die verwendet wird, um verschiedene Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät zu identifizieren.
Das aktuelle Gesetzesvorhaben ist sozusagen eine abgespeckte, datensparsame Variante der alten Vorratsdatenspeicherung. Die war in Deutschland erstmals 2008 eingeführt worden – auch damals regierte eine Koalition von CDU, CSU und SPD. Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten bekämpften die Speicherpflicht von Anfang an. Dass die Kritik zuletzt nachgelassen hat und auch Gerichte ihre Sicht auf die Speicherung etwas verändert haben, liegt daran, dass laut Polizeidaten immer mehr kriminelle Machenschaften ins Netz gewandert sind.
Auch soll die nun geplante anlasslose Speicherpflicht, über die schon die letzte Bundesregierung debattiert hatte, weder Inhalte von Kommunikation noch Standortdaten umfassen. Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden nur, wenn der Anfangsverdacht einer bestimmten Straftat vorliegt. Auch muss die Abfrage erforderlich zur Aufklärung der Tat sein.
Zu den Details des nun gefundenen Kompromisses gab es mehrere Gesprächsrunden zwischen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU). „Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz“, sagt Hubig. Der Innenminister sagt, durch die Reform werde ein „strukturelles Ungleichgewicht“ zwischen Tätern und Ermittlern beseitigt.
Die nun geplante neue Speicherpflicht soll vor allem für eine höhere Aufklärungsrate bei Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz, Terrorermittlungen sowie der Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern sorgen. Die IP-Adresse ist nach Aussagen des Bundeskriminalamts (BKA) gerade in diesen Fällen vielfach der einzige Ansatzpunkt für Ermittler.











