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Home » Informationspflicht bei Beitragserhöhung kehrt zurück
Wirtschaft

Informationspflicht bei Beitragserhöhung kehrt zurück

By zeit-heute.deSeptember 19, 20262 Mins Read
Informationspflicht bei Beitragserhöhung kehrt zurück
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Pflicht kehrt zurück

Kassen sollen Beitragsanhebung doch mitteilen

19.09.2026 – 15:42 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU): Die Regierung plant eine Kehrtwende bei der Informationspflicht der Krankenkassen. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

Millionen Versicherte könnten bald wieder direkt über Beitragserhöhungen informiert werden. Doch warum wurde diese Pflicht überhaupt gestrichen?

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will eine gerade gestrichene Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen im Kern wieder einführen. „Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ am Samstag. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich.“ Es gehe um das Vertrauen der Versicherten in die Kassen.

Informationspflicht kommt zurück

Diese Informationspflicht soll im Rahmen weiterer Änderungen im sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder eingeführt werden, erfuhr das Blatt im Ministerium. Die nun wieder zurückzudrehende Regelung hatte die schwarz-rote Koalition mit dem Sparpaket für die Gesundheitsausgaben beschlossen. Damit wurde die Pflicht für die gesetzlichen Kassen gestrichen, ihre Mitglieder mit individuellen Anschreiben aktiv darauf hinzuweisen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen.

Verbraucherzentralen kritisierten die Streichung der Info-Pflicht

Begründet wurde dies mit Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Bisher mussten die Kassen Millionen Briefe drucken und verschicken, wofür nach Branchenschätzungen pro Schreiben zwischen ein und zwei Euro anfielen.

Die Verbraucherzentralen kritisierten die Streichung der Info-Pflicht scharf und warnten, dass Versicherte Anhebungen zu spät bemerken könnten. Damit würde ein bestehendes Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. Es besagt, dass bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die generelle Vorgabe entfällt, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.

Kassen-Verband: Wichtig ist digitaler Informationsweg

Der GKV-Spitzenverband erachtet die Möglichkeit für den digitalen Weg bei der Information der Versicherten als essenziell. „Selbstverständlich ist es gut und richtig, dass die Krankenkassen ihre Versicherten informieren, wenn es zu einer Änderung des Beitragssatzes kommt“, sagte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt der „Rheinischen Post“. „Was wir allerdings nicht brauchen, sind bürokratische Vorgaben, die keinen echten Mehrwert stiften, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen.“ Blatt hob hervor: „Für uns ist zentral, dass wir digitale Wege für die Information nutzen können.“

Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Versicherten fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns.

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