Absage oder Routenänderung?
Das sind Ihre Rechte als Kreuzfahrt-Tourist
Aktualisiert am 26.10.2026 – 11:20 UhrLesedauer: 3 Min.
Unwetter, Pandemie, Unruhen: Es kann zahlreiche Gründe geben, dass eine geplante Kreuzfahrtroute verändert oder ganz abgesagt werden muss. Was können Reisende dann tun?
Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat, freut sich auf eine entspannte Reise zu Wasser. Aber auch zahlreiche Landgänge, Ausflüge, Attraktionen und Unterhaltungsangebote werden häufig mitgebucht. Was gilt, wenn sich etwas daran ändert und Sie als Reisender unzufrieden sind? Welche Rechte haben Sie? Ein Überblick.
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Was gilt, wenn die Kreuzfahrt gestrichen wird?
Wird Ihre Kreuzfahrt kurzfristig storniert, haben Sie laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) das Recht auf Information sowie Unterstützungsleistungen.
Generell gilt für Kreuzfahrten das Pauschalreiserecht. Das bedeutet, dass Ihre Chancen auf Entschädigung besonders hoch sind. Allerdings wird es beispielsweise kaum möglich sein, eine gleichwertige oder höherwertige Reise bereitzustellen, sollte es bei der geplanten Reise erhebliche Mängel geben.
Was gilt als Mangel bei einer Kreuzfahrt?
Der Reiserechtsanwalt Oliver Matzek erklärt auf dem Portal „ihr-anwalt-fuer-reiserecht.de“, eine Reise sei dann mangelhaft, wenn die tatsächlich erhaltenen Leistungen nicht den gebuchten Leistungen entsprechen. Dazu gehören etwa folgende Punkte, wenn sie (trotz anderer Buchung) so eintreten:
- Buchungsfehler
- falsche oder fehlende Informationen zu Einreisebestimmungen wie Visa
- Verspätung eines Fluges oder Wechsel eines Flughafens
- Gepäckverspätung
- andere Kabine, defekte Ausstattung
- fehlender Balkon
- nicht behindertengerechte Ausstattung der Kabine
- nicht nutzbarer Pool
- Lärm in der Kabine
- Änderung der Reiseroute
- Ausfall von Häfen
- schlechte Reiseleitung
Welche Ansprüche entstehen aus diesen Mängeln?
Stellen Sie diese Mängel vor oder während der Kreuzfahrt fest, können Sie verschiedene Rechte in Anspruch nehmen. Sie können etwa in bestimmten Fällen ohne Kosten von der Reise zurücktreten.
Bei einigen Mängeln können Sie verlangen, dass der Kreuzfahrtanbieter das Problem behebt oder die Kosten trägt, sollten Sie es selbst beheben. Sie können auch den Reisepreis mindern oder die Kreuzfahrt wegen erheblicher Mängel oder außergewöhnlicher Umstände kündigen.
In seltenen Fällen können Sie sogar Schadenersatz oder eine Entschädigung wegen der Ihnen entgangenen Urlaubsfreude verlangen. Kommt es zu einem körperlichen Schaden, kann Schmerzensgeld verlangt werden.
Barrierefreies Reisen muss auf einer Kreuzfahrt möglich sein
Auch dann, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind, dürfen Schiffsbetreiber, Reisevermittler oder Reiseveranstalter Ihnen die Mitreise auf einem Kreuzfahrtschiff nicht verweigern. Ausnahmen gelten laut EVZ in folgenden Fällen:
- geltende Sicherheitsanforderungen können nicht eingehalten werden
- die Bauart des Schiffes ermöglicht keine sichere Beförderung
- die Infrastruktur und Einrichtung des Hafens bieten keine Möglichkeiten einer sicheren Beförderung
Aber auch in diesen Fällen müssen zunächst alle Anstrengungen unternommen werden, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu finden.
Wann können Sie den Reisepreis mindern oder von der Kreuzfahrt zurücktreten?
Grundsätzlich können Sie eine Minderung verlangen, wenn die Kreuzfahrt einen Mangel hat. Allerdings gibt es Grenzen bei Mängeln, die nicht dem Kreuzfahrtanbieter zuzuschreiben sind. Dazu zählt unter anderem, wenn Sie auf einem Landgang bestohlen werden.











