Schnelltests
Wie bei Corona-Tests während der Pandemie sollen Patienten in der Apotheke Schnelltests auf Selbstzahlerbasis zu bestimmten Erregern bekommen – etwa Tests auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll Infektionsketten schneller unterbrechen.
Medikamente
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können, wenn Patienten diese selbst bezahlen. Betreffen soll dies bekannte und schon seit Längerem eingenommene Medikamente. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.
Auch bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“ soll die Abgabe ohne ärztliche Verordnung erlaubt werden. Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Nicht gelten soll die Option für „systemisch wirkende Antibiotika“ und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
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Auch Krebspatientinnen und -patienten, die eine Chemotherapie oder Antihormontherapie in Form von Tabletten oder Kapseln einnehmen, finden künftig in der Apotheke Beratung. Ebenso Personen, die eine Organtransplantation hinter sich haben und Medikamente einnehmen, die das Immunsystem unterdrücken. In beiden Fällen sollen durch die Beratung mögliche Sicherheitsrisiken durch die Medikamenten-Kombination aufgespürt werden.
Zudem soll eine sogenannte Medikationsanalyse möglich sein: Wer fünf oder mehr verordnete Medikamente einnimmt, hat nun einmal pro Jahr Anspruch auf eine Medikationsanalyse in der Apotheke. Kommen mindestens drei neue Medikamente hinzu oder werden ausgetauscht, kann man auch früher wiederkommen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Apotheker prüfen dabei alle Arzneimittel auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen – auch frei verkäufliche Mittel und Nahrungsergänzungsmittel sollten dafür mitgebracht werden. Zudem fließen Lebensgewohnheiten wie Rauchen in die Bewertung ein. Am Ende erhalten Patientinnen und Patienten eine Einschätzung zu möglichen Risiken sowie einen aktuellen Medikationsplan.
Blutabnahme
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Austauschmöglichkeiten
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen so eine schnellere Versorgung bekommen und die Apotheken beim Bestellen entlasten. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.











