Schweigen oder reden?
Das ist das beste Verhalten bei einer Verkehrskontrolle
Aktualisiert am 13.05.2026 – 10:24 UhrLesedauer: 4 Min.
„Halt – Polizei“: Viele Autofahrer werden bei Verkehrskontrollen nervös. Doch wer seine Rechte kennt und ruhig bleibt, vermeidet oft unnötigen Ärger.
Blaulicht im Rückspiegel oder die Polizeikelle am Straßenrand: Für viele Autofahrer ist eine Verkehrskontrolle ein unangenehmer Moment. Dabei muss niemand automatisch etwas falsch gemacht haben. Die Polizei darf Fahrzeuge auch ohne konkreten Verdacht anhalten – etwa um die Verkehrssicherheit zu überprüfen oder die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu kontrollieren. Trotzdem wissen viele nicht genau, welche Angaben sie machen müssen, welche Tests freiwillig sind und wo die Befugnisse der Beamten enden.
Wie Sie richtig reagieren
Wer von der Polizei zum Anhalten aufgefordert wird, sollte ruhig reagieren. Sinnvoll ist es, die Geschwindigkeit zu reduzieren, den Blinker zu setzen und erst dort anzuhalten, wo es sicher möglich ist. Eine Vollbremsung ist zu vermeiden.
Steht das Fahrzeug, empfiehlt es sich, Motor und Radio auszuschalten sowie die Seitenscheibe herunterzulassen. Die Hände sollten möglichst sichtbar am Lenkrad bleiben. Der Auto Club Europa (ACE) rät außerdem davon ab, unaufgefordert ins Handschuhfach, unter den Sitz oder in Jackentaschen zu greifen. Solche Bewegungen können Beamte unnötig nervös machen.
Aussteigen müssen Autofahrer zunächst nicht. Fordert die Polizei jedoch dazu auf, sollte man dieser Anweisung folgen.
Nichtsdestotrotz müssen bestimmte Unterlagen bei der Kontrolle vorgelegt werden. Dazu zählen etwa der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein). Darüber hinaus kann das Vorzeigen der Warnweste, des Warndreiecks und des Verbandskasten nötig sein.
Fragen beantworten
Oft heißt es jedoch „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte.“ Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnadresse und Staatsangehörigkeit.
Auf die Frage: „Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“, sollten laut Verkehrsrechtler besser nicht spontan antworten. Denn wer unüberlegt redet, belastet sich unter Umständen selbst. Gerade vermeintlich harmlose Aussagen können später problematisch werden. Sätze wie: „Ich war wohl etwas zu schnell.“, „Ich habe das Schild nicht gesehen.“ oder „Tut mir leid, ich hatte es eilig.“ können als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Am besten nichts sagen
Viele Autofahrer hoffen, mit Ehrlichkeit oder einer Entschuldigung Milde zu erreichen. Das Gegenteil kann jedoch passieren. Wer beispielsweise zugibt, absichtlich zu schnell gefahren zu sein, signalisiert unter Umständen Vorsatz. Das kann erhebliche Folgen haben. Nach Angaben von Verkehrsrechtlern kann sich dadurch das vorgesehene Bußgeld sogar verdoppeln. Auch Ausreden wie „Ich muss schnell zu einem beruflichen Termin“ helfen meist nicht weiter. Hinweise auf Stress, Zeitdruck oder wichtige Termine rechtfertigen Verkehrsverstöße nicht. Experten raten deshalb dazu, sich erst später – gegebenenfalls schriftlich und nach anwaltlicher Beratung – zu einem Vorwurf zu äußern.
Aggressive oder abrupte Reaktionen sind ebenfalls tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. Auch sollten Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz greifen, rät der Auto Club Europa (ACE).











