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Home » Reichensteuer: Ab diesem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz
Wirtschaft

Reichensteuer: Ab diesem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz

By zeit-heute.deMai 13, 20263 Mins Read
Reichensteuer: Ab diesem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz
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Aktuelle Zahlen

Ab diesem Einkommen zahlen Sie Reichensteuer


Aktualisiert am 13.05.2026 – 11:41 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein glückliches Paar auf einer Yacht: Ab welchem Einkommen zählt man zu den Reichen? (Quelle: Jacob Wackerhausen/getty-images-bilder)

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Deutschland diskutiert über eine Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will vor allem die Mitte entlasten. Doch wer gehört noch dazu und wer zählt schon zu den Reichen?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag neue Zahlen zur Steuerpolitik in Deutschland veröffentlicht. In dem 92-seitigen Dokument finden sich unter anderem die aktuellen Daten, ab wann man in Deutschland zu den Top-Verdienern zählt und damit den höchsten Steuersatz zahlen muss.

Die Zahlen kommen zu einer Zeit, in der ohnehin über eine große Reform der Einkommensteuer diskutiert wird. Vor allem die SPD möchte die Spitzenverdiener stärker in die Pflicht nehmen, damit die unteren Einkommensgruppen weniger zahlen müssen. Das BMF liefert nun Daten, wen das treffen würde.

Ab diesem Einkommen gehören Sie zu den Reichen

Entscheidend für den Steuersatz ist das zu versteuernde Einkommen (und nicht das Bruttogehalt). Die Höhe des zu versteuernden Einkommens lässt sich pauschal aber nicht bestimmen, da sie von sehr vielen Faktoren und vom Einzelfall abhängt. Dazu zählen Werbungskosten, Betriebsausgaben und sämtliche andere Posten wie außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus Vermietungen oder andere Sonderausgaben. Mehr dazu, wie man das zu versteuernde Einkommen berechnet, lesen Sie hier.

Trotzdem liefern die BMF-Zahlen interessante Einblicke zu der Höhe der Einkünfte, ab der in der Regel ein bestimmter Steuersatz greift. So hat das obere ein Prozent der Steuerpflichtigen Einkünfte ab 295.299 Euro im Jahr. Das entspräche einem monatlichen Einkommen von 24.608,25 Euro. Für diese Gruppe gilt der Reichensteuersatz in Höhe von 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die nächste Gruppe der ausgewiesenen Steuerpflichtigen sind die oberen fünf Prozent. Sie erzielt jährliche Einkünfte ab 149.991 Euro, also 12.499,25 Euro im Monat. Zum Vergleich: Die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen haben Jahreseinkünfte von maximal 40.567 Euro, das sind monatlich 3.380,58 Euro. Damit verdient das obere ein Prozent der Steuerpflichtigen mehr als das Siebenfache dessen, was die unteren 50 Prozent verdienen.

Prozent der Steuerpflichtigen Einkünfte ab
1 295.299 Euro
5 149.991 Euro
10 111.491 Euro
15 91.562 Euro
20 78.358 Euro
25 68.505 Euro
30 60.846 Euro
35 54.485 Euro
40 49.249 Euro
45 44.702 Euro
50 40.567 Euro

Wichtig zu wissen: Die in der Tabelle ausgewiesenen Einkünfte sind nicht die Bruttogehälter und auch nicht das zu versteuernde Einkommen. Es handelt sich um alle Einnahmen einer Einkommensgruppe abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben. Es kann also sein, dass eine Person anhand der hier ausgewiesenen Einkünfte die Schwelle zum Spitzensteuersatz überschreitet, in der Realität aber noch darunter liegt.

Die untersten 20 Prozent der Steuerpflichtigen erzielen jährlich maximal 18.452 Euro. Wer ein zu versteuerndes Einkommen von unter 12.348 Euro im Jahr verdient, zahlt keine Steuern. Das ist der Grundfreibetrag. Bei Verheirateten zählt der doppelte Grundfreibetrag.

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