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Home » Vertrag mit Reichelts rechtem Portal aufgekündigt
Politik

Vertrag mit Reichelts rechtem Portal aufgekündigt

By zeit-heute.deJuni 5, 20262 Mins Read
Vertrag mit Reichelts rechtem Portal aufgekündigt
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Werbung „offensichtlich rechtswidrig“

Berliner Verkehrsbetriebe kündigen Vertrag mit rechtem Portal

05.06.2026 – 17:29 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Julian Reichelt: Er ist Chefredakteur von Nius. (Quelle: IMAGO/Rico Thumser/imago)

Die BVG beendet eine Werbekampagne des Portals Nius. Auslöser ist ein Werbemotiv, das die Verkehrsbetriebe als offensichtlich rechtswidrig einstufen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben eine Werbekampagne des Portals Nius beendet. Anlass sei die Veröffentlichung eines Werbemotivs eines Verantwortlichen von Nius auf Social Media gewesen, das nach Auffassung der BVG „offensichtlich rechtswidrig“ sei, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der Werbevermarkter sei deshalb aufgefordert worden, die Kampagne von Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Gegen die Werbung von Nius hatten in einer Onlinepetition mehr als 130.000 Unterzeichner protestiert. Wie die BVG erklärte, sind die Verkehrsbetriebe als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden und müssen damit auch Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Zum Zeitpunkt der Werbebuchung hätten ausschließlich Werbemotive von Nius vorgelegen, die rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien.

Am Mittwoch sei aber auf Social Media ein neues Motiv veröffentlicht worden, das offensichtlich rechtswidrig sei. Ein Nius-Redakteur teilte ein Foto, auf dem ein transfeindliches Plakat abgebildet sein soll. Er erklärte später, das Foto sei nicht echt, sondern ein Witz. Durch die Gestaltung werde allerdings der Eindruck erweckt, dieses Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne, so die Berliner Verkehrsbetriebe. Das Motiv sei aber weder Gegenstand der gebuchten Kampagne gewesen, noch sei es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben worden. Nius erklärte, rechtliche Schritte gegen die BVG-Entscheidung zu prüfen.

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