Klage gegen andere Bundesländer
Unions-Landespolitiker drohen mit „dem schärfsten Schwert“
28.10.2026 – 00:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Fraktionsvorsitzende der Union warnen Bundesländer vor Verstößen gegen das Grundgesetz. Sie drohen mit einem Gang nach Karlsruhe.
Landesregierungen sollen künftig damit rechnen, dass ihre Gesetze auf Antrag anderer Länder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das hat die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU klar beschlossen. Bayern denkt bereits über einen konkreten Schritt im eigenen Landtag nach.
In einer gemeinsamen Erklärung kündigen die Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner (CDU, Niedersachsen), Klaus Holetschek (CSU, Bayern) und Andreas Bühl (CDU, Thüringen) an, alle verfügbaren Rechtsmittel zu nutzen, um verfassungswidrige Gesetze zu stoppen. Konkret wollen sie darauf hinwirken, dass Landesregierungen unter Unionsführung Normenkontrollanträge beim Bundesverfassungsgericht stellen – immer dann, wenn Gesetze anderer Länder nach rechtlicher Prüfung offenkundig gegen das Grundgesetz verstoßen. „Wo wir Regierungsverantwortung tragen, werden wir dafür die Initiative ergreifen“, heißt es in der Erklärung.
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Berliner Sondierungen als Anlass
Als konkreten Anlass nennen die drei Fraktionsvorsitzenden das Berliner Sondierungsergebnis. Dort sehen sie gleich mehrere drohende Verfassungsverstöße: Haushaltspläne, die durch exorbitante Verschuldung die Schuldenbremse sprengen, die Einführung eines verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts sowie ein Vergesellschaftungsgesetz, das die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung ignoriere. Darüber hinaus warnen die Unionsvertreter vor einer maßgeblichen Schwächung des Verfassungsschutzes und der Berliner Polizei.
Besonders weit geht CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek: Er kann sich vorstellen, über einen Antrag im Bayerischen Landtag die Staatsregierung aufzufordern, einen solchen Normenkontrollantrag zu stellen. „Die Normenkontrolle ist das schärfste Schwert, das wir im föderalen Rechtsstaat haben. Wer als Landesregierung das Grundgesetz bricht, muss damit rechnen, dass wir dieses Schwert ziehen – konsequent und ohne Zögern. Föderalismus bedeutet Freiheit zur Gestaltung. Aber diese Freiheit endet dort, wo die Verfassung beginnt.“
Sorge wegen Schulpolitik der AfD in Sachsen-Anhalt
Dabei richtet sich der Blick der Unionsvertreter nicht nur auf Berlin. Auch die Ankündigungen der AfD zur Schulpflicht in ihrem Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt werfen nach Einschätzung der Fraktionschefs grundlegende Fragen zur Verfassungsvereinbarkeit auf. Generell seien in den Wahlprogrammen extremer Parteien weitere Eskalationspläne formuliert – darunter, von beiden politischen Rändern, die erhebliche Schwächung oder Abschaffung des Verfassungsschutzes.
Sebastian Lechner, Vorsitzender der Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Fraktionsvorsitzender im Niedersächsischen Landtag, betonte: „Die Verantwortung für unsere Verfassungsordnung beginnt schon bei der Wahl der politischen Partner. Wer eine Regierung bildet, muss sicherstellen, dass Eigentumsschutz, starke Sicherheitsbehörden und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verschuldung nicht zur Verhandlungsmasse werden.“
Andreas Bühl, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, verwies auf die Erfahrungen seines Bundeslandes: „Wir wissen in Thüringen sehr genau, wie wichtig starke demokratische Institutionen sind. Wer sie schwächt, gefährdet die Freiheit aller Bürger. Deshalb dürfen wir einander beim Schutz unserer Verfassungsordnung nicht alleinlassen, ganz unabhängig davon, ob sie von links oder rechts angegriffen wird.“












