Das Modell sieht zum einen vor, den Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro anzuheben. Das ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Der Grundfreibetrag muss ohnehin stetig ans Existenzminimum angepasst werden, die Bundesregierung kann sich aber auch entscheiden, ihn stärker als vorgeschrieben anzuheben.
Wie bislang steigt der Tarif anschließend ab dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent mit jedem mehr verdienten Euro progressiv an. Der Spitzensteuersatz wird ab 76.508 Euro zu versteuerndem Einkommen erreicht (bislang: 69.879 Euro). Statt wie bisher 42 Prozent soll er in diesem Modell 44 Prozent für jeden zusätzlich verdienten Euro betragen. Der Reichensteuersatz würde schon ab 200.001 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen (bislang: 277.826 Euro) und statt 49 statt 45 Prozent für jeden Euro über der Grenze betragen.
Modell 2: Die kleine Entlastung
Auch beim zweiten Modell aus Klingbeils Finanzministeriums werden die Bürger entlastet – nur nicht mehr ganz so stark: Das Entlastungsvolumen beträgt 17,2 Milliarden Euro, davon profitieren sollen rund 34,6 Millionen Steuerzahler.
Prozentual am stärksten entlastet wird hier die Einkommensgruppe zwischen 17.500 und 35.000 zu versteuerndem Einkommen. Sie werden mit bis zu 1,8 Prozent entlastet, was knapp 450 Euro im Jahr entspricht.
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Mehrbelastungen sollen auf rund 1,5 Millionen Gutverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 95.000 Euro zukommen. Insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro sollen so zusätzlich in die Steuerkasse fließen. (Wer genau entlastet oder belastet werden soll, ist in der folgenden Tabelle zu sehen.)
Klingbeil rechnet beim zweiten Modell mit einem Minus von 9,8 Milliarden Euro bei den Steuereinnahmen für das Jahr 2027. Davon entfallen knapp vier Milliarden Euro auf den Bund, 5,8 Milliarden auf die Länder und Kommunen. Der Grundfreibetrag würde auf 13.084 Euro steigen, der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent.
Wie im ersten Modell soll auch hier der Spitzensteuersatz auf 44 Prozent steigen, er beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 75.657 Euro. Der Reichensteuersatz würde ab 200.000 Euro greifen und 48 Prozent statt bisher 45 Prozent betragen.











