Mann in Untersuchungshaft
Syrer soll Anschlag in Berlin geplant haben – Anklage
21.04.2026 – 17:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann aus Syrien soll den Plan gehabt haben, Menschen in Berlin zu töten. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den Mann erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 23-jährigen Syrer Anklage erhoben. Ihm werden mehrere Delikte vorgeworfen: die Vorbereitung einer terroristischen Straftat und Terrorismusfinanzierung in einem Fall sowie in vier Fällen das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen.
Konkret soll der Mann seit März 2025 geplant haben, in der deutschen Hauptstadt einen terroristischen Anschlag aus seiner radikal-islamistischen Gesinnung heraus zu verüben. Er soll es dabei laut Staatsanwaltschaft insbesondere auf Juden und andere „Ungläubige“ abgesehen haben. In den sozialen Medien soll er sich über den Märtyrertum und den sogenannten Dschihad informiert haben. Außerdem soll er nach dem Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung gesucht haben.
Der 23-Jährige soll zudem bereits ein Messer und andere Gegenstände zum Bau einer Bombe erworben haben. Er soll zudem bereits „experimentelle Versuche“ durchgeführt haben. Mit dem Messer soll er vorgehabt haben, möglichst viele jüdische und nicht muslimische Menschen zu töten. Anschließend soll er geplant haben, einen Selbstmordanschlag mit Sprengstoffgürtel durchzuführen.
Weiter soll er im März und Oktober 2025 Videos veröffentlicht haben, auf denen Lieder und Hymnen des Islamischen Staates zu hören waren. Diese dienen laut Staatsanwaltschaft als Kampflieder, die im dschihadistischen Kontext unter anderem zur Emotionalisierung und politischen Mobilisierung eingesetzt werden.
Mann seit 1. November 2025 in Untersuchungshaft
Spezialeinsatzkräfte nahmen den Syrer am 1. November 2025 in Neukölln fest. Im Rahmen der Durchsuchung beschlagnahmte die Behörde diverse Utensilien sowie elektronische Speichermedien. Seither sitzt der 23-Jährige in Untersuchungshaft.
Der Mann war den Angaben zufolge im Dezember 2023 erstmals in das Bundesgebiet gereist. Im September 2024 wurde ihm demnach subsidiärer Schutz anerkannt. Im Januar 2026 wurde dieser laut Staatsanwaltschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen.
