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Home » Straßenzulassung für den E-Scooter: Wie bekommt man sie?
Mobilität

Straßenzulassung für den E-Scooter: Wie bekommt man sie?

Von zeit-heute.deJanuar 7, 20263 Min Gelesen
Straßenzulassung für den E-Scooter: Wie bekommt man sie?
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Straßenzulassung für den E-Scooter: Wie bekommt man sie?

Ohne sie geht es nicht

Wann bekommt ein E-Scooter eine Straßenzulassung?


Aktualisiert am 14.01.2025Lesedauer: 2 Min.

imago images 197358203Vergrößern des Bildes

Mit dem E-Scooter unterwegs: In Deutschland müssen die Elektro-Tretroller für den Straßenverkehr zugelassen sein. (Quelle: IMAGO/Mar)

Um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, brauchen Sie eine Zulassung. Was das ist und wie Sie sie bekommen.

Falls Sie sich einen E-Scooter kaufen und bei der Fahrt durch die Stadt keinen Ärger mit den Behörden haben möchten, sollten Sie schon beim Kauf darauf achten, dass der Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das müssen Sie wissen:

Um die Zulassung von E-Scootern kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt. Die elektrisch angetriebenen Roller müssen gewisse Anforderungen erfüllen – unter anderem müssen sie eine zugelassene Beleuchtung, Reflektoren, zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel, eine Lenkstange und andere Dinge vorweisen, damit sie der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Außerdem dürfen die E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren (lesen Sie hier mehr dazu). Im Detail geht es zudem um Punkte wie das Maximalgewicht, den Schutz vor Manipulationen oder Fragen der Batteriesicherheit.

In den meisten Fällen sind E-Scooter, die im Handel verkauft werden, auch für den Straßenverkehr zugelassen; die Hersteller beantragen die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Produkte. Erkennen können Sie diese beim Kauf daran, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist.

Am E-Scooter selbst findet sich an der Unterseite oder am Rahmen ein Typenschild. Hier sollten sowohl die Fahrzeugart (Elektrokleinstfahrzeug) als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) vermerkt sein.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Elektro-Tretroller zwar die Voraussetzungen erfüllt, aber noch keine Zulassung hat. In diesem Fall müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis (kurz: EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der E-Scooter wird dann geprüft und Sie erhalten ein entsprechendes Gutachten, das Sie anschließend bei der Zulassungsbehörde vorlegen können.

Wenn der Roller die Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie ihn nachrüsten – oder Sie dürfen ihn ausschließlich auf Privatgelände bewegen.

Neben einer Zulassung brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten Sie eine Plakette, die Sie hinten am Roller anbringen müssen. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die anderen Verkehrsteilnehmern durch Ihren E-Scooter zugefügt werden.

Einen Helm müssen Sie während der Fahrt nicht zwingend tragen, es wird aber dringend empfohlen. Was Sie noch beachten müssen: E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, dürfen nicht auf Fußwegen, sondern nur auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen sie auf der Straße fahren – auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Für E-Roller mit maximal 6 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Altersbegrenzung. Für höhere Geschwindigkeiten muss man mindestens 14 Jahre alt sein, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

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