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Home » Sparkassen-Kunden bekommen womöglich zu wenig Rente
Wirtschaft

Sparkassen-Kunden bekommen womöglich zu wenig Rente

By zeit-heute.deOktober 22, 20262 Mins Read
Sparkassen-Kunden bekommen womöglich zu wenig Rente
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Riester-Sparpläne

Sparkassen-Kunden bekommen womöglich zu wenig Rente


22.10.2026 – 17:22 UhrLesedauer: 2 Min.

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Rentner sichten ihre Finanzen: Sparkassenkunden könnten eine Nachzahlung bekommen. (Symbolbild) (Quelle: shapecharge/getty-images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse hat, könnte beim Übergang in die Auszahlungsphase zu viel bezahlt haben. Die Verbraucherzentrale sucht Betroffene.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft den Start von Sammelklagen gegen mehrere Sparkassen. Dabei geht es um Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlungsphase erhoben haben sollen. Diese Gebühren können laut vzbv mehr als 1.000 Euro betragen und schmälern damit die Rente der Betroffenen.

Ob solche Kosten beim Übergang in die Auszahlungsphase überhaupt zulässig sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Der Bundesgerichtshof hatte 2023 entschieden, dass eine in Sparkassen-Riesterverträgen verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist. Der vzbv prüft nun, ob Sparkassen auf dieser Grundlage zu Unrecht Gebühren erhoben haben.

Kurz vor der Rente kommen die Gebühren

Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des vzbv, erklärte: „Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Wir wollen herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob wir das Geld mit Sammelklagen zurückholen können.“

Um einschätzen zu können, gegen welche Sparkassen eine Sammelklage in Frage kommt, sucht der vzbv Menschen, bei denen die Auszahlung des Riester-Banksparplans kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat. Auch wer bereits Informationen zur Verrentung und den anfallenden Kosten erhalten hat, kann sich melden. Hier geht es zum Formular des vzbv.

Der vzbv informiert Betroffene dann, sobald er eine Sammelklage einreicht. Wer seine Unterlagen lieber per Post einreichen möchte, kann dies ebenfalls tun. Gesucht werden Verrentungsangebote der Anbieter mit ausgewiesenen Kosten sowie Riester-Verträge einschließlich der dazugehörigen Bedingungen. Einzusenden sind ausschließlich Kopien, keine Originale.

Riester-Reform ab 2027: Das ist das Altersvorsorgedepot

Neue Riester-Verträge sind ohnehin nur noch bis Ende des Jahres 2026 abschließbar. Danach beginnt eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot. Damit können Sparer ein Wertpapierdepot eröffnen und dort Geld für die Rente einzahlen. Der Staat zahlt ebenfalls eine Zulage: bis zu 540 Euro als Grundzulage, für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich bis zu 300 Euro. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 Euro Bonus. Außerdem können Sie Ihre Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

Wer seinen bestehenden Riester-Vertrag umwandeln will, kann das tun, das ist kostenlos möglich – aber keine Pflicht. Wer also weiter bei der Riester bleiben möchte, kann das tun.

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