Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Ist das möglich? Mit diesen Tipps gelingt’s

Ist das möglich? Mit diesen Tipps gelingt’s

August 16, 2026
Wahlplakate in Berlin zerstört – Staatsschutz ermittelt

Wahlplakate in Berlin zerstört – Staatsschutz ermittelt

August 16, 2026
VfL Wolfsburg besiegt Hannover 96 dank Reese-Elfmeter

VfL Wolfsburg besiegt Hannover 96 dank Reese-Elfmeter

August 16, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiko
Wirtschaft

Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiko

By zeit-heute.deJuni 18, 20263 Mins Read
Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz: Reiche kannte Risiko
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Gutachten des Bundestags

Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz


18.06.2026 – 13:58 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0859164914Vergrößern des Bildes

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) im Bundestag: Sie ist verantwortlich für die Reform des Heizungsgesetzes. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Das neue Heizungsgesetz aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ist einem neuen Gutachten zufolge verfassungsrechtlich problematisch. Auch in Bezug auf EU-Recht drohen Strafzahlungen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für verfassungsrechtlich problematisch. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, das t-online vorliegt. Die „verfassungsrechtlichen Zweifel“ rühren daher, dass das neue Gesetz vermutlich gegen den Klimabeschluss von 2021 verstößt.

Besonders problematisch ist nach Ansicht des parteipolitisch neutralen Fachdienstes, dass selbst nach 2045 fossile Heizungen nicht verboten werden sollen. Auch ältere Öl- oder Gasheizungen dürften also nach diesem Zieldatum weiter mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Dies steht im Widerspruch zum nationalen Klimaschutzziel und wird von den Fachleuten als „eingriffsähnliche Vorwirkung“ auf die Grundrechte künftiger Generationen bewertet. Im aktuell noch gültigen Gebäudeenergiegesetz steht, dass nach 2045 keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen.

Gebäudemodernisierungsgesetz verletzt wohl Grundrechte

Mit dem Begriff „eingriffsähnliche Vorwirkung“ bezieht sich das Gutachten auf das Klimaschutzurteil von 2021, in dem das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass heute beschlossene Gesetze auch die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in der Zukunft wahren müssen. Das ist im Grundgesetz in Artikel 20a verankert: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung.“

Dem Gutachten zufolge verstößt das GModG gegen diesen Grundsatz, da im Fall seines Inkrafttretens die CO2-Emissionen im Jahr 2040 voraussichtlich höher sein würden als unter bestehendem Recht. Auch wäre dann zu erwarten, dass deutsche Haushalte einen höheren CO2-Preis zahlen müssten – was ihren Handlungsspielraum und damit ihre Freiheit beschränken würde.

Die Fachleute betonen in ihrem Gutachten allerdings auch, dass nicht klar ist, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das GModG als Einzelmaßnahme auch kassieren würde, oder ob es lieber einen ganzheitlicheren Blick auf die Klimaschutzbemühungen der Regierung werfen würde. Die vorherrschende Meinung in der Rechtsliteratur ist jedoch, dass sich eine Absenkung von Klima- und Umweltstandards nur dann rechtfertigen ließe, wenn ein anderes verfassungsrechtlich geschütztes Gut dadurch geschützt wird. Der Wissenschaftliche Dienst ist aber der Ansicht, dass die „Entscheidungsfreiheit der Gebäudeeigentümer“ kein ausreichend schutzwürdiges Gut darstellt.

Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Untersucht hat der Wissenschaftliche Dienst auch, ob die geplante „Bio-Treppe“ gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Damit ist das „Gleichheitsprinzip“ gemeint, das sicherstellt, dass alle Menschen in Deutschland gleich behandelt werden. Mit der geplanten „Bio-Treppe“ würden Eigentümer unterschiedlich behandelt: Wer eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss höhere Anteile an biogenen Brennstoffen beimischen (und diese auch bezahlen) als Eigentümer von Bestandsheizungen.

imago images 0849167201
Gasheizung mit Erdgas- Biogas-Kennzeichnung (Montage). (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)

Bio-Treppe und Grüngasquote

Die Bundesregierung will den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin erlauben. Wer aber ab Inkrafttreten des Gesetzes eine neue, fossil betriebene Heizung installiert, muss einen Vertrag für die sogenannte „Bio-Treppe“ abschließen. Dieser soll versichern, dass der Eigentümer einen steigenden Anteil an grünen Gasen oder Heizölen beimischt. Den Vertrag schließt der Eigentümer mit einem Öl- oder Gasversorger ab, geprüft wird er vom Schornsteinfeger. Ab 2029 soll der Beimischungsanteil zehn Prozent betragen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 dann 60 Prozent. Mehr Details gibt es hier.
Darüber hinaus soll eine Grüngasquote eingeführt werden, die für Bestandsheizungen relevant wird. Diese soll versichern, dass Energieversorger schrittweise mehr grünes Gas im bestehenden Netz beimischen. Hierzu sind aber noch keine Details bekannt.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Fleischerei in MV sucht Investoren – 13 Filialen betroffen

Fleischerei in MV sucht Investoren – 13 Filialen betroffen

Wero kaum bekannt: Deutsche nutzen Paypal-Alternative selten

Wero kaum bekannt: Deutsche nutzen Paypal-Alternative selten

Echtzeitüberweisung nachts oder am Wochenende: Das sollten Sie beachten

Echtzeitüberweisung nachts oder am Wochenende: Das sollten Sie beachten

Für die meisten Anleger kommen sie zu spät

Für die meisten Anleger kommen sie zu spät

Wann Sie keine Kontoführungsgebühren zahlen müssen

Wann Sie keine Kontoführungsgebühren zahlen müssen

Wann sich die Betriebsrente für Ihr Gehalt lohnt

Wann sich die Betriebsrente für Ihr Gehalt lohnt

Zinseszins erklärt: Berechnung, Formel, Definition

Zinseszins erklärt: Berechnung, Formel, Definition

Warum Sie von 3.000 ETFs nur eine Handvoll kennen müssen

Warum Sie von 3.000 ETFs nur eine Handvoll kennen müssen

Wo Sie bald ohne Risiko mit Aktien handeln können

Wo Sie bald ohne Risiko mit Aktien handeln können

Redakteurfavoriten
Wahlplakate in Berlin zerstört – Staatsschutz ermittelt

Wahlplakate in Berlin zerstört – Staatsschutz ermittelt

August 16, 2026
VfL Wolfsburg besiegt Hannover 96 dank Reese-Elfmeter

VfL Wolfsburg besiegt Hannover 96 dank Reese-Elfmeter

August 16, 2026
Beatrice Egli äußert sich zu Deal mit Florian Silbereisen

Beatrice Egli äußert sich zu Deal mit Florian Silbereisen

August 16, 2026
Polizei nimmt mutmaßlichen Täter nach Angriff auf Senioren fest

Polizei nimmt mutmaßlichen Täter nach Angriff auf Senioren fest

August 16, 2026
Neueste
Fidschi-Reise – Hauptstadt Suva ist Geheimtipp für Kultur und Geschichte

Fidschi-Reise – Hauptstadt Suva ist Geheimtipp für Kultur und Geschichte

August 16, 2026
Singer-Porsche 911 mit Louis-Vuitton-Ausstattung: Einzelstücke mit Uhr

Singer-Porsche 911 mit Louis-Vuitton-Ausstattung: Einzelstücke mit Uhr

August 16, 2026
Feuerwehr Monschau fährt Einsatz zurück

Feuerwehr Monschau fährt Einsatz zurück

August 16, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.