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Home » Krankmeldung im Krankenhaus: Darauf sollten Sie achten
Wirtschaft

Krankmeldung im Krankenhaus: Darauf sollten Sie achten

By zeit-heute.deMai 20, 20262 Mins Read
Krankmeldung im Krankenhaus: Darauf sollten Sie achten
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Ratgeber Arbeitsrecht

Krankmeldung im Krankenhaus: Das sollten Sie wissen


30.01.2024Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Denken Sie an einen Nachweis für den Arbeitgeber, wenn Sie im Krankenhaus sind. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

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Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst unverzüglich melden. Auch bei einem Krankenhausaufenthalt bekommen Sie eine Bescheinigung.

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Bei einer Behandlung im Krankenhaus erhalten Sie eine Liegebescheinigung, die auch als Aufenthaltsbescheinigung bezeichnet wird.

Sie ist ein anderes Dokument als eine Krankschreibung. Für den Arbeitgeber hat sie jedoch den gleichen Wert. Müssen Sie unverhofft ins Krankenhaus und können Sie Ihren Arbeitgeber nicht sofort informieren, darf er Ihnen deswegen nicht kündigen.

Information des Arbeitgebers vor dem Krankenhausaufenthalt

Ist ein Krankenhausaufenthalt geplant, beispielsweise aufgrund einer Operation, erhalten Sie zuvor von einem behandelnden niedergelassenen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mitunter ist es auch möglich, im Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Voraussetzung ist, dass der Arzt Sie persönlich untersucht, bevor er Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellt. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegt.

Liegebescheinigung im Krankenhaus

Im Krankenhaus erhalten Sie eine Liegebescheinigung, die nicht vom behandelnden Arzt ausgestellt werden muss. Mit ihr sind Sie automatisch krankgeschrieben. Sie enthält folgende Angaben:

  • Datum der Aufnahme im Krankenhaus
  • Grund des Krankenhausaufenthalts
  • voraussichtliches Datum der Entlassung

Als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit reicht die Liegebescheinigung völlig aus. Sie muss genau wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer ambulanten Behandlung spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen. Verlängert sich Ihr Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie eine weitere Liegebescheinigung mit dem voraussichtlichen Datum Ihrer Entlassung.

Müssen Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, haben Sie als Elternteil Anspruch auf eine Liegebescheinigung, wenn das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine Entgeltfortzahlung zu leisten.

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Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Notfalls

Ist ein Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Notfalls erforderlich, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall oder Herzinfarkt, ist es nicht immer möglich, den Arbeitgeber sofort zu informieren. Dennoch darf er Ihnen nicht kündigen. Sobald Sie dazu in der Lage sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und reichen die Liegebescheinigung bei ihm ein.

Arbeitsunfähigkeit nach dem Krankenhausaufenthalt

Nach einem Krankenhausaufenthalt sind Sie nicht immer sofort arbeitsfähig. Im Rahmen des Entlassungsmanagements erhalten Sie in diesem Fall vom Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal sieben Tage nach der Entlassung. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen Sie umgehend beim Arbeitgeber ein. Sind Sie noch länger krank, stellt Ihnen Ihr Hausarzt eine Folgebescheinigung aus.

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