Verwaltungsgericht kippt Verbot
Demo darf doch durch Straße der Menschenrechte ziehen
28.09.2026 – 19:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Stadt Nürnberg wollte die Demo des „Team Menschenrechte“ auf den Hallplatz beschränken. Der Verwaltungsgerichtshof sieht dafür aber keine ausreichende Grundlage.
Das „Team Menschenrechte Nürnberg“ (TMN) darf seine für diesen Montag (28. September) geplante Versammlung nun doch unter anderem in der Straße der Menschenrechte abhalten. Das hat nach dem Verwaltungsgericht Ansbach nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Beschwerdeverfahren entschieden.
Die Stadt Nürnberg hatte die Versammlung auf ein ortsfestes Format am Hallplatz beschränken wollen. Sie argumentierte unter anderem, dass die vom Veranstalter gewählten Routen, Orte und Inhalte regelmäßig auf eine maximale Provokationswirkung und Gegenreaktion abzielten. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
„Team Menschenrechte“ als rechtsextrem eingestuft
Zudem verwies die Stadt auf eine zunehmende Belastung des öffentlichen Raums durch die hohe Zahl an Versammlungen. Das Gericht erkenne diese Belastung für Stadt, Polizei und unbeteiligte Dritte zwar an. Es sei derzeit jedoch nicht erkennbar, dass sie die von der Stadt angeordneten Beschränkungen rechtfertige.
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt das „TMN“ als Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus. Während die Gruppierung sich selbst als Verteidigerin der Menschenrechte darstellt, wird sie von Kritikern als rechtsextrem eingestuft. Seit Monaten treffen montagabends in Nürnbergs Innenstadt zwei unversöhnliche Lager aus dem linken und rechten Spektrum aufeinander.











