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Home » Keine Genehmigung für lange Reisen nötig
Politik

Keine Genehmigung für lange Reisen nötig

By zeit-heute.deApril 8, 20263 Mins Read
Keine Genehmigung für lange Reisen nötig
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Neuer Wehrdienst

Pistorius: Keine Genehmigung für lange Reisen nötig

Aktualisiert am 08.04.2026 – 04:26 UhrLesedauer: 3 Min.

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Männer der Altersgruppe 17 bis 45 brauchen nach Angaben von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) keine Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)

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Der Verteidigungsminister stellt nach der Verwirrung über eine Regelung im Wehrdienstgesetz klar: Männer der Altersgruppe 17 bis 45 brauchen keine Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte.

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat klargestellt, dass wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen. Noch in dieser Woche werde eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.

Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklärt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei.

BundeswehrVergrößern des Bildes
Der neue Wehrdienst ist freiwillig. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

„Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte Pistorius. „Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird.“

Zugleich kündigte er an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig – „und zwar vorsorglich“.

Im Verteidigungsfall wissen, wer tatsächlich verfügbar ist

Pistorius sagte dazu: „Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.“

Derzeit ändert sich für die Männer nichts: „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, sagte Pistorius. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden. Dafür werde eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vorgesehen.

Neuer Wehrdienst ist freiwillig

Als Grund nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. „Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt“, sagte Pistorius.

Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzeigen.

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