Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Unwetter und Gewitter treffen Schweiz: Gefahrenstufe 4 und Erdrutsche

Unwetter und Gewitter treffen Schweiz: Gefahrenstufe 4 und Erdrutsche

Juli 1, 2026
Schlafapnoe könnte das Gedächtnis beeinträchtigen

Schlafapnoe könnte das Gedächtnis beeinträchtigen

Juli 1, 2026
Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Juli 1, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick
Leben

Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick

By zeit-heute.deJuli 1, 20262 Mins Read
Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Werbung muss geändert werden

Gericht untersagt Preistrick einer Fluggesellschaft

01.07.2026 – 15:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Volotea-Maschine landet in der französisch-baskischen Stadt Hendaye: Die Airline scheiterte jetzt vor dem Berliner Landgericht. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Wer einen Flug bucht, möchte auf den ersten Blick erkennen können, was das Ticket tatsächlich kostet. Genau das war bei einer Fluggesellschaft nach Ansicht eines Gerichts nicht der Fall.

Das Landgericht Berlin hat der spanischen Fluggesellschaft Volotea untersagt, im Internet mit Flugpreisen zu werben, die nur für Mitglieder eines kostenpflichtigen Bonusprogramms gelten. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gegen die Airline geklagt hatte.

Auslöser des Rechtsstreits waren Preisangaben auf der Internetseite von Volotea. Dort erschien für einen Flug von Berlin nach Lyon zunächst ein Hinflug für 58,59 Euro und ein Rückflug für 39,05 Euro. Diese Preise galten allerdings nur für Kunden, die das kostenpflichtige Kundenbindungsprogramm „Megavolotea“ abgeschlossen hatten. Die Mitgliedschaft kostet 59,99 Euro pro Jahr.

  • Treibstoff alle: Qantas-Maschine muss in der Provinz landen
  • Skurrile Versteigerung: Frankfurter Flughafen mistet aus

Höherer Preis wird erst später kommuniziert

Für Verbraucher ohne diese Mitgliedschaft fielen die Flugpreise um fünf Prozent höher aus. Das erfuhren sie nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch erst im weiteren Verlauf der Buchung.

Nach Auffassung des Landgerichts verstößt diese Darstellung gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung der Europäischen Union. Sie schreibt vor, dass Fluggesellschaften bereits bei der ersten Preisangabe den Gesamtpreis nennen müssen.

„Nach EU-Recht ist bei der Buchung von Flugpreisen stets der Gesamtpreis anzugeben – ohne Rabatte, die nur für spezielle Kundengruppen gelten oder nur gegen Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Bonusprogramm verfügbar sind“, sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Andernfalls sind die genannten Preise irreführend.“

Die Fluggesellschaft hatte unter anderem darauf verwiesen, dass die vergünstigten Preise nur angezeigt wurden, wenn der Schalter für „Megavolotea“ aktiviert war. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht. Denn auch Verbraucher ohne Mitgliedschaft konnten diese Einstellung aufrufen und sahen dadurch zunächst die niedrigeren Preise.

Nach Ansicht des Gerichts muss deshalb von Beginn an der tatsächlich für alle Verbraucher geltende Gesamtpreis angezeigt werden. Preisnachlässe, die nur Mitglieder eines kostenpflichtigen Programms erhalten, dürfen die erste Preisangabe nicht beeinflussen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Italien-Urlaub: Zecken – Südtirol und Venetien besonders gefährdet

Italien-Urlaub: Zecken – Südtirol und Venetien besonders gefährdet

Mars täuscht Milky-Way-Fans mit Trick

Mars täuscht Milky-Way-Fans mit Trick

Lidl senkt Preise für 27 Artikel – bis zu 70 Cent

Lidl senkt Preise für 27 Artikel – bis zu 70 Cent

Fäkalbakterien im Gardasee: Messungen belasten drei Zuläufe

Fäkalbakterien im Gardasee: Messungen belasten drei Zuläufe

Discounter Aldi senkt die Preise für Kaffee

Discounter Aldi senkt die Preise für Kaffee

Kirsche mit Made gegessen: Das sollten Sie wissen

Kirsche mit Made gegessen: Das sollten Sie wissen

Tchibo testet Reparaturservice für Kleidung – so funktioniert er

Tchibo testet Reparaturservice für Kleidung – so funktioniert er

Astronauten auf der ISS: Deshalb schwebt die Besatzung

Astronauten auf der ISS: Deshalb schwebt die Besatzung

Redakteurfavoriten
Schlafapnoe könnte das Gedächtnis beeinträchtigen

Schlafapnoe könnte das Gedächtnis beeinträchtigen

Juli 1, 2026
Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Maronenröhrling erkennen: Darauf sollten Sie achten

Juli 1, 2026
Das ist erlaubt und diese Strafen können drohen

Das ist erlaubt und diese Strafen können drohen

Juli 1, 2026
Sonnet 5 startet – Sperre für KI-Modelle Fable und Mythos fällt

Sonnet 5 startet – Sperre für KI-Modelle Fable und Mythos fällt

Juli 1, 2026
Neueste
Razzia auch in Münchner Büros

Razzia auch in Münchner Büros

Juli 1, 2026
Nach Nord-Stream-Anschlägen erste Anklage erhoben

Nach Nord-Stream-Anschlägen erste Anklage erhoben

Juli 1, 2026
FC Bayern empfängt Stuttgart am ersten Spiel

FC Bayern empfängt Stuttgart am ersten Spiel

Juli 1, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.