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Home » EU stoppt freiwillige Kontrolle privater Chats
Politik

EU stoppt freiwillige Kontrolle privater Chats

By zeit-heute.deMärz 27, 20262 Mins Read
EU stoppt freiwillige Kontrolle privater Chats
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EU-Entscheidung

Chatkontrolle endet: Rückschlag gegen Kindesmissbrauch

26.03.2026 – 14:09 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Streit um die sogenannte Chatkontrolle dauert bereits mehrere Jahre an. (Symbolbild) (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)

Die EU unterbindet ab April die freiwillige Kontrolle privater Chats auf kinderpornografische Inhalte. Ein Rückschritt im bisherigen Kampf gegen Missbrauch.

Ein letzter Versuch zur Beibehaltung des bisherigen Systems im Kampf gegen sexualisierten Kindesmissbrauch im Internet ist gescheitert. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments lehnte in Brüssel die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle privater Chats durch Online-Plattformen über den 3. April hinaus ab. Damit dürfen Messengerdienste und Online-Plattformen in der EU entsprechende Kommunikation bald nicht mehr freiwillig auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern überprüfen.

Hintergrund ist, dass eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln Diensten wie WhatsApp sowie Plattformen wie Instagram, LinkedIn, Google und Microsoft bislang erlaubt hatte, Nachrichtenverläufe nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen und verdächtige Inhalte zu melden. Dabei ging es vor allem um Bilder und Videos. Diese sogenannte freiwillige „Chatkontrolle“ läuft nun am 3. April aus.

Zuvor hatten Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments keinen Kompromiss für eine Verlängerung gefunden. Wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft Mitte des Monats mitteilte, scheiterten die Verhandlungen. Damit entsteht nach ihrer Einschätzung eine Lücke im Kampf gegen die Verbreitung solcher Inhalte im Netz.

Über eine Neuregelung wird in der EU seit Jahren gestritten. Die EU-Kommission hatte bereits 2022 vorgeschlagen, Chatkontrollen verpflichtend zu machen. Chats sollten automatisiert gescannt werden, um Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufzuspüren und an Ermittlungsbehörden zu melden. Der Vorstoß scheiterte jedoch unter anderem am Widerstand der Bundesregierung. Die EU-Staaten setzten stattdessen auf dauerhaft freiwillige Kontrollen, die nach drei Jahren überprüft werden sollten.

Um während der andauernden Verhandlungen nicht komplett ohne Regelung dazustehen, hatte die EU-Kommission eine Verlängerung der Übergangsregelung vorgeschlagen. In einer Abstimmung vor zwei Wochen sprach sich das Parlament noch dafür aus – allerdings unter Bedingungen. So sollten sich die Kontrollen etwa darauf beschränken, nur Material zu kontrollieren, das bereits bekannt ist. Die anschließenden Verhandlungen des Parlaments mit EU-Staaten zu dem Vorhaben scheiterten allerdings. Mit der jetzigen Ablehnung gibt es keine Aussicht mehr auf eine Einigung in letzter Minute. 311 Abgeordnete stimmten dagegen, 228 dafür und 92 enthielten sich.

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