Fund im Reifekeller
Listerien-Gefahr: Käseprodukte zurückgerufen
Aktualisiert am 07.09.2026 – 09:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Spezialitätenkäserei ruft mehrere Käsesorten von Bioland und Demeter zurück – Anlass ist ein Listerien-Befund in ihrem Reifekeller. Welche Produkte betroffen sind.
Die Dorfkäserei Geifertshofen AG ruft mehrere ihrer Käsesorten vorsorglich zurück. Betroffen sind der „Weinbauernkäse (Bioland)“, „Weinbauernkäse mittelalt (Bioland)“, „Wengert (Demeter)“, „Alter Wengert (Demeter)“, „Geifertshofener Classico (Bioland)“ sowie der „Schwäbische Trollingerkäse (Bioland)“.
Der Rückruf gilt für alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Oktober 2026. Erfasst sind sowohl verpackte Selbstbedienungsstücke als auch lose an der Käsetheke verkaufte Ware. Auf den Produkten ist das Identitätskennzeichen „DE BW 445 EG“ angegeben.

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Listerien in einer Charge gefunden
Anlass der Maßnahme ist ein Befund des Krankheitserregers Listeria monocytogenes in einer Charge des Weinbauernkäses. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere im selben Reifekeller gelagerte Ware betroffen ist. Deswegen werden vorsorglich alle Chargen der genannten Sorten zurückgerufen.
Listerien-Infektionen äußern sich meist innerhalb von 14 Tagen nach der Ansteckung, typischerweise mit Durchfall und Fieber. Besonders gefährdet sind Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen können schwere Krankheitsverläufe auftreten, etwa Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen. Bei Schwangeren kann das ungeborene Kind geschädigt werden – sogar dann, wenn die Mutter selbst keine Symptome zeigt.
Personen, die die betroffenen Käse gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die das zurückgerufene Lebensmittel verzehrt haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Beschwerden wird eine ärztliche Abklärung hingegen nicht als sinnvoll erachtet.












