Mehrere Infizierte
Darmkeime in Kinderklinik – Frühchen stirbt
Aktualisiert am 22.08.2026 – 15:13 UhrLesedauer: 2 Min.
Auf einer Intensivstation für Neugeborene stirbt ein Frühchen, ein weiteres ist schwer krank. Die Klinik stoppt alle Neuaufnahmen.
Ein für frühgeborene Säuglinge gefährliches Bakterium grassiert an einer Kinderklinik in Nordrhein-Westfalen. Wie die St. Vincenz Kliniken in Paderborn mitteilten, ist auf der Intensivstation für Neugeborene der St. Louise Kinderklinik ein infiziertes Frühchen gestorben.
Insgesamt sei mittlerweile bei vier Kindern ein Enterobacter-Bakterium nachgewiesen worden, hieß es. Wegen der Häufung habe man Neuaufnahmen vorsorglich ausgesetzt. Familien würden außer in Notfällen an andere Kliniken verwiesen.
Der Klinik zufolge erlitten zwei der vier betroffenen Frühchen eine schwere Sepsis. Das eine sei trotz intensivmedizinischer Behandlung bereits am Dienstag gestorben. Wie unter anderem die „Neue Westfälische“ berichtete, hat sich der Zustand des anderen Kindes mit einer Sepsis inzwischen stabilisiert. Am Freitagabend galt der Zustand dieses Säuglings noch als kritisch. Die beiden weiteren infizierten Babys zeigen laut Klinik aktuell keine Krankheitssymptome.
Klinik verspricht „konsequente Aufklärung“
Die Befunde zu den Darmkeiminfektionen liegen der Klinik zufolge seit Donnerstag vor. Bakterien der Gattung Enterobacter gehören dem Bundesamt für Risikobewertung zufolge zur normalen Darmflora, einige Spezies können aber beim Menschen Infektionen auslösen. Manche wurden in den vergangenen Jahren als wichtige Ursache für Krankenhausinfektionen identifiziert. Gefährdet seien vor allem immungeschwächte, erkrankte oder aus anderen Gründen empfindliche Personen. Bei dem bislang nachgewiesenen Erreger handelt es sich laut Klinik nicht um ein multiresistentes Bakterium.
Die Vincenz-Geschäftsführer erklärten, der Tod des Kindes erschüttere sie sehr: „Unsere Gedanken und unser tiefes Mitgefühl gelten den Eltern und Angehörigen.“ Gleichzeitig liege die volle Aufmerksamkeit auf der Versorgung des erkrankten Kindes sowie auf der „konsequenten Aufklärung und Eindämmung des Geschehens“. Das zuständige Gesundheitsamt sei eingebunden.











