Bayern-Aus in der Champions League
Die Absurdität der Handregel
Aktualisiert am 07.05.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Beim Halbfinal-Aus des FC Bayern in der Champions League kommt es zu einer strittigen Handszene. t-online blickt ins Regelbuch und erklärt, weshalb die Entscheidung richtig und falsch ist.
Im Champions-League-Halbfinale zwischen dem FC Bayern München und Paris Saint-Germain hat ein vermeintliches Handspiel zu Verwirrung geführt. Ein Klärungsversuch der Pariser springt im eigenen Strafraum an den ausgestreckten Arm von João Neves. Die Bayern-Spieler fordern vehement einen Strafstoß. Doch der portugiesische Unparteiische, João Pinheiro, lässt das Spiel weiterlaufen.
Für die Saison 2025/26 nennt das Regelwerk drei zentrale Kriterien für ein strafbares Handspiel. Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler die Hand oder den Arm absichtlich zum Ball bewegt. Auch eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche kann bestraft werden. Gemeint sind Armhaltungen, die nicht aus der natürlichen Bewegung in der jeweiligen Aktion entstehen. Zudem bleibt jede unmittelbare Torerzielung nach einer Handberührung strafbar – selbst dann, wenn die Berührung unbeabsichtigt war.
Besonders häufig diskutiert wird der Fall, wenn ein Spieler von sich selbst oder vom eigenen Mitspieler angeschossen wird. Laut einem Leitfaden zur Auslegung der Handspielregel für Schiedsrichter vom International Football Association Board (IFAB) soll in diesem Fall kein Vergehen geahndet werden. Die Vorgabe soll verhindern, dass Spieler bei unvorhersehbaren Situationen aus kurzer Distanz bestraft werden. Das IFAB erstellt das internationale Regelwerk und leitet die Regelauslegung der Schiedsrichter an.
Die Auslegung der Handspielregel wird durch diesen Leitfaden aber erst besonders kompliziert. Verändert der Abpraller nicht maßgeblich die Richtung des Balls, macht ein Spieler trotz des Abprallers eine aktive Bewegung zum Ball oder befindet sich der Arm bereits deutlich unnatürlich vom Körper abgespreizt, kann dennoch auf Handspiel entschieden werden. Die allgemeinen Kriterien bleiben also entscheidend.
In der kritischen Szene im Champions-League-Halbfinale wäre daher auch eine andere Auslegung der Regel möglich gewesen. Der Arm des PSG-Spielers war weit vom Körper abgestreckt. Das Handspiel als unabsichtlich und durch den Schuss vom eigenen Mitspieler als nicht strafbar zu werten, ist aber ebenso richtig.












