Warum war Abdul B. in Freiheit?
„Da fehlen mir die Worte“: Wegner kritisiert Berliner Behörden scharf
Aktualisiert am 26.07.2026 – 23:02 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Terrorverdächtige Abdul B. war schon länger im Visier der Berliner Sicherheitsbehörden und saß in Untersuchungshaft. Was danach passierte, macht den Regierenden Bürgermeister sprachlos.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit dem Tatverdächtigen für den Terroranschlag vom Samstag geäußert. „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Abend in der RBB-„Abendschau“. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“ müssen. „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, so der CSU-Politiker in der ARD. „Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen.“
- Abdul B.: Was Nachbarn über den Tatverdächtigen sagen
- Kommentar zum Anschlag auf den CSD: So macht man Terroristen stark
Gericht hob Haftbefehl gegen Abdul B. auf
Der 21 Jahre alte mutmaßliche Täter wurde am Abend bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen. Laut Generalstaatsanwaltschaft war er nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegte, weil sie eine höhere Strafe forderte.
„Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der im jeweiligen Verfahrensstadium vorliegenden Erkenntnisse“, erklärte eine Sprecherin der Berliner Justizverwaltung zu dieser Entscheidung. „Die richterliche Unabhängigkeit ist ein tragender Grundpfeiler unseres Rechtsstaats.“ Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werde eine konkrete richterliche Entscheidung weder bewerten noch kommentieren.










