Nein. Es gibt Probleme, die bisher keine Regierung ausreichend gelöst hat.
Haben Sie dafür ein Beispiel?
Ein Beispiel: Eine Frau flieht mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Partner. Sie kann nicht erst sämtliche Unterlagen einpacken. Womöglich läuft der gemeinsame Antrag auf Grundsicherung weiter, und das Geld landet auf einem Konto, über das der Partner verfügt. Um den Platz im Schutzhaus finanziert zu bekommen, muss sie einen neuen Antrag auf Kosten der Unterkunft stellen, ohne dass sie vorher gütlich mit dem Partner den bisherigen Antrag zurückziehen kann. In solchen Fällen muss vorübergehend eine Doppelzahlung möglich sein. Manche Jobcenter handeln bereits sensibel. Aber es ist gesetzlich nicht eindeutig genug geregelt.
Es gibt Probleme, die bisher keine Regierung ausreichend gelöst hat.
Katja Kipping
Es geht also nicht nur um Bürokratie?
Nein. Manche Behördenpraxis geht komplett an der Lebenswirklichkeit von Menschen vorbei, die vor häuslicher Gewalt fliehen. Dahinter steht häufig eine Misstrauenskultur gegenüber Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Ausbaden müssen das Frauen und Kinder, die gerade durch die Hölle häuslicher Gewalt gegangen sind.
Wie eng hängen finanzielle Abhängigkeit und die Gefahr zusammen, in einer gewalttätigen Beziehung zu bleiben?
Verschiedene Studien besagen, dass ökonomische Abhängigkeit einer der strukturellen Gründe ist, warum Betroffene gewalttätige Beziehungen nicht sofort verlassen können. Klar ist: Es muss schnelle und anonyme Lösungen geben. Eine Frau darf nach ihrer Ankunft im Schutzhaus nicht zuerst nachweisen müssen, ob sie bedürftig ist oder die Unterbringung selbst bezahlen kann. Bereits einen freien Platz zu finden, ist sehr schwer.
Nach Angaben der Frauenhauskoordinierung fehlen rund 12.000 Plätze. Wird der Staat seiner Schutzpflicht gerecht?
Nein, auf keinen Fall. Der Staat versagt hier leider. Damit meine ich sowohl den Bund als auch die Länder. Das Gewalthilfegesetz war ein Fortschritt. Dieser Fortschritt wird aber teilweise wieder konterkariert, weil Länder eigene Mittel herausnehmen. Das ist absolut dreist – das Gesetz war nicht zur allgemeinen Haushaltsentlastung der Länder gedacht. Es sollte den Schutz von Menschen verstärken, die vor häuslicher Gewalt fliehen müssen.
Wie kann verhindert werden, dass Länder und Kommunen ihre Mittel kürzen?
Der Rechtsanspruch muss so klar wie möglich ausgestaltet sein – und am besten schon vor dem Jahr 2032. Dadurch entsteht ein einklagbares Recht. Natürlich hat nicht jeder Mensch in einer akuten Notlage die Kraft, dieses Recht tatsächlich einzuklagen. Trotzdem stärkt es die Position der Betroffenen. Daneben braucht es politischen Druck. Wählerinnen und Wähler müssen deutlich machen, dass sie eine Gesellschaft wollen, in der Menschen vor häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt geschützt werden – auch dann, wenn sie selbst nicht betroffen sind.












