Stirnrunzeln in Brüssel
Neues Heizungsgesetz verstößt wohl auch gegen EU-Recht
20.05.2026 – 13:01 UhrLesedauer: 4 Min.

Nur eine Woche nachdem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz durch das Kabinett ging, werden rechtliche Zweifel laut. Das könnte auch in Brüssel Ärger geben.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat es zwar durch das Kabinett geschafft, ob es durch Bundestag oder Bundesrat kommt, ist zweifelhaft. In den vergangenen Tagen mehrten sich die Stimmen derjenigen, die an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zweifeln. Hintergrund sind zum einen die verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele sowie das Klimaschutzurteil von 2021, das Bundesregierungen zum Schutz künftiger Generationen auffordert.
Aber es gibt auch noch einen anderen Aspekt, der auf rechtlich wackeligem Boden steht. Im GModG wird auch die europäische Gebäuderichtlinie EPBD umgesetzt. Diese EU-Vorgabe muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin müssen die Mitgliedsländer einen Pfad skizzieren, wie sie bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand erreichen können. Ansonsten droht ein Vertragsverletzungsverfahren, das dem deutschen Staat teuer zu stehen kommen könnte.
Gebäudemodernisierungsgesetz schwächt Neubauregeln ab
In dem Gesetzesentwurf für das GModG heißt es nun, die EPBD werde „1:1 umgesetzt“. Doch aus Sicht mehrerer Verbände passiert eben dies nicht. Im Gespräch mit t-online sagten mehrere Experten, die sich mit der Verordnung gut auskennen, dass die Bundesregierung an bestimmten Stellen gezielt die europäischen Vorgaben abgeschwächt hat.
Ein Beispiel: Die EU-Richtlinie gibt vor, dass neue Gebäude ab 2030 sogenannte Nullemissionengebäude sein müssen. Am Standort dürfen sie also keine Treibhausgasemissionen ausstoßen. Doch laut GModG dürfen nun auch neue Öl- oder Gasheizungen im Neubau eingebaut werden. Damit sich das mit den EU-Vorgaben deckt, müssten diese Heizungen theoretisch ab 2030 zu 100 Prozent mit biogenen Brennstoffen betrieben werden – im GModG ist das aber nicht vorgegeben. Ab 2030 müssen neue Gas- oder Ölheizungen nur zu 15 Prozent mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Für Gebäude, die noch vor 2030 errichtet werden, hat die Bundesregierung im GModG die Vorgaben zusätzlich abgeschwächt. Das heißt: Alle Neubauten, die zwischen 2026 und 2030 genehmigt werden, dürfen weniger effizient sein als heute Standard ist. Sie dürfen auch mehr Emissionen ausstoßen als bisher. Entscheidend ist hier die Genehmigung und nicht die Fertigstellung; gut möglich also, dass auch nach 2030 solche neuen, ineffizienteren Gebäude gebaut werden. Das halten mehrere Verbände, die mit t-online gesprochen haben, für inkompatibel mit EU-Recht.
Die EPBD schreibt auch vor, dass ab 2040 keine neuen fossilen Heizsysteme eingebaut werden sollen, um bis 2050 klimaneutral zu sein. Auch das steht im Widerspruch zum GModG, das ab 2040 weiterhin einen Anteil von 40 Prozent fossile Brennstoffe in Heizungen zulässt. Allerdings sagen Verbände, dass die EU-Richtlinie diesbezüglich eher weich formuliert ist, sodass die Bundesregierung keine Probleme bekommen dürfte. Trotzdem muss man die Frage stellen, wie die EU bis 2050 klimaneutral werden will, wenn auch nach 2040 noch fossile Heizungen eingebaut werden.












