Verdacht auf Wahlfehler
Verfassungsgericht fällt eindeutiges Urteil zur Landtagswahl 2024
24.04.2026 – 15:25 UhrLesedauer: 1 Min.
Zwei Beschwerdeführer entdecken Stimmensprünge in der Online-Anzeige des Landeswahlleiters und vermuten Softwarefehler. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Stimmen die Zahlen bei der sächsischen Landtagswahl? Zwei Bürger bezweifelten das. Sie hatten Sprünge in der Stimmenanzeige auf der Webseite des Landeswahlleiters entdeckt. Die Zahlen dort hätten sich sprunghaft verändert und passten weder zum vorläufigen noch zum endgültigen Ergebnis, argumentierten sie. Ihr Verdacht: Fehler in der Wahlsoftware und Mängel bei der Auszählung.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden dagegen als unzulässig verworfen. Mögliche Fehler bei der Ermittlung des amtlichen Wahlergebnisses konnten nicht festgestellt werden, wie es zur Begründung hieß.
Die Wahlpräsentation diene der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit über den Fortschritt des Wahlprozesses und sei nicht Bestandteil der amtlichen Ergebnisermittlung. Sie beruhe auf vorläufig gemeldeten Zwischenergebnissen, die in eine Datenbank eingepflegt und im laufenden Wahlprozess von den Gemeinden zurückgenommen und korrigiert sowie aktualisiert werden können. Dies könne zeitweilig zu Stimmensprüngen führen.
Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 wurde die CDU mit 31,9 Prozent stärkste Kraft vor der AfD (30,6 Prozent). Dahinter rangierten das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) (11,8), die SPD (7,3), die Grünen (5,1) und die Linke (4,5). Die Linke zog wegen gewonnener Direktmandate als Fraktion in den Landtag ein.
Bei der Berechnung der Sitzverteilung im neuen sächsischen Landtag hatte es eine Panne gegeben. Aufgrund eines Softwarefehlers wurde nach der Landtagswahl eine falsche Anzahl der Mandate für die einzelnen Parteien veröffentlicht, wie die Landeswahlleitung mitgeteilt hatte. Daraufhin musste das Ergebnis korrigiert werden.










