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Home » Kann man so schnell fahren, dass die Radarfalle einen nicht sieht?
Mobilität

Kann man so schnell fahren, dass die Radarfalle einen nicht sieht?

By zeit-heute.deApril 7, 20263 Mins Read
Kann man so schnell fahren, dass die Radarfalle einen nicht sieht?
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Radarfallen austricksen?

Kann man zu schnell für den Blitzer sein?


07.04.2026 – 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein mobiler Blitzer steht in einem Busch versteckt: Doch was passiert, wenn ein Auto schneller fährt, als der Messbereich erfassen kann? (Quelle: Maximilian Koch/imago)

Blitzer messen Geschwindigkeiten zuverlässig – auch bei sehr hohem Tempo. Doch was passiert, wenn Autos schneller fahren, als der Messbereich erfassen kann?

Kann man zu schnell für den Blitzer sein? Die kurze Antwort: nein. Moderne Messanlagen erfassen auch sehr hohe Tempos zuverlässig – selbst dann, wenn diese über den offiziell angegebenen Messbereich hinausgehen.

Radarfallen messen in Deutschland in der Regel Geschwindigkeiten zwischen 10 und 320 km/h. Diese Spanne geben Hersteller wie Vitronic für ihre Anlagen an. Doch die Technik stößt nicht abrupt an ihre Grenze.

Nach Angaben des Unternehmens werden auch bei Geschwindigkeiten oberhalb von 320 km/h sogenannte Falldatensätze erstellt. Diese können als Beweismittel genutzt werden. „Das Messgerät erstellt auch bei Geschwindigkeiten über 320 km/h einen Falldatensatz, der als Beweismittel herangezogen werden kann. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei solchen Geschwindigkeiten nicht der konkret gemessene Wert vorgeworfen wird, sondern nur der größte Wert des nominalen Messbereichs“, erklärte eine Sprecherin „Auto Motor und Sport“. Eine t-online-Anfrage an den Vitronic-Konkurrenten Jenoptik blieb auch nach zwei Monaten unbeantwortet.

Das bedeutet: Auch wenn ein Auto schneller fährt, als das System exakt erfassen kann, löst der Blitzer aus. Im Bußgeldbescheid erscheint dann der maximale Messwert. Der Verstoß bleibt dokumentiert.

Rechtlich ist entscheidend, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen wird. Der angesetzte Maximalwert gilt als verwertbar, sofern das Gerät geeicht ist und korrekt arbeitet. Dass oberhalb von 320 km/h kein exakter Wert mehr ausgewiesen wird, ändert daran nichts.

Ein Fahrer, der auf einer Autobahn bei einem Tempolimit von 100 km/h mit mehr als 300 km/h unterwegs ist, überschreitet die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 200 km/h. Laut Bußgeldkatalog liegt damit die höchste Stufe einer Ordnungswidrigkeit vor, die bei einer Überschreitung von mehr als 70 km/h beginnt: 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

In der Praxis bleibt es bei solchen Fällen jedoch selten bei einem Bußgeld. Häufig prüfen Behörden zusätzlich Straftatbestände wie ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) oder die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Noch gravierender sind solche Verstöße innerorts. Wer etwa bei erlaubten 50 km/h mit extrem hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Juristisch kann dies als Straftat gewertet werden. Möglich sind dann Freiheitsstrafen und ein langfristiger Entzug der Fahrerlaubnis.

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