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Home » Zahlt die Versicherung für Ihren Schaden?
Wirtschaft

Zahlt die Versicherung für Ihren Schaden?

By zeit-heute.deMai 8, 20262 Mins Read
Zahlt die Versicherung für Ihren Schaden?
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Frag t-online

Wildunfall: Wer bezahlt meinen Schaden?


Aktualisiert am 08.05.2026 – 10:47 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Zu spät: Wer einen Wildunfall nicht verhindern konnte, sollte zunächst die Unfallstelle absichern und dann die Polizei verständigen. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-tmn)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wer kommt für Schäden am Auto nach einem Wildunfall auf?

Mit der Umstellung auf Sommer- oder Winterzeit steigt die Gefahr von Wildunfällen. Denn dadurch ändern sich unser Lebensrhythmus und auch unsere Hauptverkehrszeiten: Der Straßenverkehr ist dann dichter, wenn auch das Wild aktiv ist. Deshalb nimmt die Zahl der Wildunfälle nach der Zeitumstellung und mit Beginn des Frühjahrs deutlich zu.

In Waldgebieten warnen häufig Schilder vor Wildwechsel. Aber auch ohne entsprechende Hinweise sollten Autofahrer immer damit rechnen, dass ein Tier die Fahrbahn betritt. Manchmal kommt es dann leider zum Schlimmsten. Ein Leser fragte t-online: Wer bezahlt bei einem Wildunfall den Schaden?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie den Wildunfall nachweisen können. Dazu dient die Wildunfallbescheinigung (siehe unten). Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, wird Ihnen der entstandene Schaden in jedem Fall ersetzt. Auch eine Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für den Unfallschaden – allerdings nur bei einem Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Unfälle mit Federwild, also Vögeln, sind allerdings nicht bei jeder Teilkaskoversicherung mitversichert. Hier muss sich der Autofahrer bei der jeweiligen Versicherung erkundigen.

Ist es zu einem Unfall gekommen, verständigen Sie die Polizei. Sie informiert dann den zuständigen Jäger. Bis die Polizei eintrifft, sichern Sie die Unfallstelle. Um Folgeunfälle zu vermeiden, tote Tiere möglichst mit Handschuhen an den Randstreifen ziehen. Verletzte Tiere nicht anfassen. Sie könnten sich wehren. Ein totes Tier darf nicht ins Auto geladen und mitgenommen werden – das gilt als Wilderei und ist strafbar.

Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier und die Unfallspuren am Fahrzeug. Gemeinsam mit dem Jäger und der Polizei füllen Sie eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Sie ist wichtig für die Schadensregelung. Außerdem notiert die Polizei die Namen und Adressen von Zeugen oder Beteiligten.

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