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Home » Wird vorab verschenktes Vermögen angerechnet?
Wirtschaft

Wird vorab verschenktes Vermögen angerechnet?

By zeit-heute.deDezember 22, 20252 Mins Read
Wird vorab verschenktes Vermögen angerechnet?
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Frag t-online

Elternhaus übertragen: Erben vorab beschenkte Kinder noch mal?


Aktualisiert am 22.12.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Mutter und Tochter im Gespräch: Wer wie viel vom Erbe bekommt, ist klar geregelt.Vergrößern des Bildes

Mutter und Tochter im Gespräch: Wer wie viel vom Erbe bekommt, ist klar geregelt. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Was bedeutet eine Schenkung für die spätere Erbschaft?

Mit dem eigenen Vermögen darf jeder machen, was er oder sie will – zum Beispiel es schon zu Lebzeiten nur einem seiner Kinder zukommen lassen. Doch was bedeutet das für eine spätere Erbschaft?

Das fragt sich eine t-online-Leserin, deren Schwester das Haus der Eltern als Schenkung überlassen bekommen hat. Inzwischen sind die Eltern gestorben und die Leserin möchte wissen: „Wird das Haus bei der jetzigen Erbschaft berücksichtigt oder erbt meine Schwester zweimal?“

Das kommt ganz darauf an, was die Erblasser – also in diesem Fall die Eltern – verfügt haben. Greift lediglich die gesetzliche Erbfolge, weil es kein Testament gibt, hätte die Schenkung an die Schwester auch keine Auswirkungen auf ihr Erbe. Sie würde also zweimal vom Vermögen der Eltern profitieren – ganz ohne Abzüge beim Erbe.

Gibt es hingegen ein Testament oder einen Erbvertrag, in dem die Schwester enterbt wird, hat sie nur noch Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser beläuft sich stets auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. Mehr zum Pflichtteil beim Erbe lesen Sie hier.

Nehmen wir an, es lebte zuletzt nur noch die Mutter der Leserin. Gehen wir weiter davon aus, dass sie die Schwester der Leserin enterbt hat und ein Vermögen von 100.000 Euro hinterlässt. Unter normalen Umständen würden beide Töchter 50.000 Euro erben. Da die eine Tochter jedoch enterbt wurde, steht ihr nur der Pflichtteil zu, also 25.000 Euro. Die t-online-Leserin würde in diesem Beispiel dann die restlichen 75.000 Euro erben.

Wurde die Schwester im Testament oder im Erbvertrag nicht nur enterbt, sondern haben die Eltern zusätzlich angeordnet, dass das geschenkte Haus auf den Pflichtteil angerechnet wird, wird die Schenkung von diesem abgezogen. Im Beispiel oben würde von den 25.000 Euro also nichts mehr übrig bleiben.

Video | „Hunderttausende Euro“ – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse

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Quelle: t-online
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