Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Zwei Stars sind die Favoriten – überraschendes Ergebnis

Zwei Stars sind die Favoriten – überraschendes Ergebnis

Januar 30, 2026
Christina Block erleidet herbe Niederlage vor Gericht

Christina Block erleidet herbe Niederlage vor Gericht

Januar 30, 2026
In diesen Regionen gibt es die meisten Schulabbrecher

In diesen Regionen gibt es die meisten Schulabbrecher

Januar 30, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Wer zahlt die Kosten für das Pflegeheim?
Wirtschaft

Wer zahlt die Kosten für das Pflegeheim?

Von zeit-heute.deJanuar 30, 20263 Min Gelesen
Wer zahlt die Kosten für das Pflegeheim?
Aktie
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email
Wer zahlt die Kosten für das Pflegeheim?

Erbrecht und Wohnrecht

Pflegeheim bei Wohnrecht auf Lebenszeit: Das sollten Sie wissen


Aktualisiert am 20.10.2023Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Nach dem Auszug des Wohnberechtigten in ein Pflegeheim müssen die Eigentümer nicht die Kosten dafür tragen. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt nicht, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzieht. Wer bezahlt in diesem Fall die Kosten für das Pflegeheim?

Schenken Sie Ihren Kindern eine Immobilie, können Sie für sich selbst Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbaren. Dieses Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch dann bestehen, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen. Sie können jederzeit in die Immobilie zurückkehren. Nur dann, wenn die Räumlichkeiten nachhaltig unbewohnbar sind, der Wohnberechtigte auf apparative medizinische Versorgung angewiesen ist oder verstirbt, erlischt das Wohnrecht auf Lebenszeit.

Zieht der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim um und kann die Kosten nicht vollständig selbst tragen, versucht das Sozialamt, Ersatzleistungen auf sich überzuleiten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Januar 2009 ist der Eigentümer der Immobilie nicht verpflichtet, die nun frei gewordenen Räume zu vermieten oder dem Wohnberechtigten eine Vermietung zu gestatten.

Der Wohnberechtigte muss der Löschung seines lebenslangen Wohnrechts aus dem Grundbuch ausdrücklich zustimmen. Laut Urteil des BGH ist der Eigentümer der Immobilie auch dann nicht verpflichtet, an den im Pflegeheim lebenden Wohnberechtigten ein Nutzungsentgelt zu zahlen, wenn er die Wohnung selbst nutzt oder jemandem zur Nutzung überlässt.

Die Pflegeversicherung trägt nicht die Wohnkosten für das Pflegeheim, sondern nur die reinen Pflegekosten. Der Sozialversicherungsträger muss die Kosten für das Pflegeheim zahlen, wenn der Wohnberechtigte nicht auf sein Wohnrecht verzichtet und einer Löschung der Grundbucheintragung zustimmt.

Er kann nicht an die Eigentümer der Immobilie herantreten und verlangen, dass sie die Räume vermieten. Allerdings ist die Sozialhilfe nachrangig. Der Sozialversicherungsträger springt erst ein, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr in der Lage ist, mit seinen eigenen Mitteln die Kosten für das Pflegeheim zu zahlen. Er kann vom Wohnberechtigten nicht die Zustimmung zu einer Löschung des Wohnrechts verlangen.

Verzichtet der Wohnberechtigte beim Umzug in ein Pflegeheim auf sein Wohnrecht, wird dieser Verzicht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 22. Juli 2013 wie eine Schenkung behandelt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Paragraf 528, handelt es sich um eine geldwerte Vermögensposition, die der Wohnberechtigte unentgeltlich aufgegeben hat.

Um eine Verarmung des Schenkenden zu verhindern, gilt eine Zehn-Jahres-Frist. Sind vom Verzicht auf das Wohnrecht bis zum Umzug in ein Pflegeheim noch keine zehn Jahre vergangen, kann das Sozialamt die Rückforderung der Schenkung verlangen. Der ehemals Wohnberechtigte kann sich das Geld auszahlen lassen, um es für das Pflegeheim zu verwenden.

Aktie. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Adidas meldet Rekordumsatz – Aktienrückkauf geplant

Adidas meldet Rekordumsatz – Aktienrückkauf geplant

Wie viele monatliche Stunden sind das Minimum?

Wie viele monatliche Stunden sind das Minimum?

Giftstoff-Verdacht: Danone ruft Aptamil-Babynahrung zurück

Giftstoff-Verdacht: Danone ruft Aptamil-Babynahrung zurück

Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: So wehren Sie sich

Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: So wehren Sie sich

Deutsche Bank meldet Rekordgewinn – Ermittlung wegen Geldwäschevorwurf

Deutsche Bank meldet Rekordgewinn – Ermittlung wegen Geldwäschevorwurf

Allianz hebt Kürzungen nach BGH-Urteil auf

Allianz hebt Kürzungen nach BGH-Urteil auf

Warum die Aktie des Unternehmens plötzlich einbricht

Warum die Aktie des Unternehmens plötzlich einbricht

Details zur Razzia – und was Abramowitsch damit zu tun hat

Details zur Razzia – und was Abramowitsch damit zu tun hat

Ölkonzern Lukoil plant Verkauf an US-Firma Carlyle

Ölkonzern Lukoil plant Verkauf an US-Firma Carlyle

Redakteurfavoriten
Christina Block erleidet herbe Niederlage vor Gericht

Christina Block erleidet herbe Niederlage vor Gericht

Januar 30, 2026
In diesen Regionen gibt es die meisten Schulabbrecher

In diesen Regionen gibt es die meisten Schulabbrecher

Januar 30, 2026
DWD warnt vor Frost und Glätte bis Freitagabend

DWD warnt vor Frost und Glätte bis Freitagabend

Januar 30, 2026
Kanzler stellt Bundestag auf „rauen Wind“ ein

Kanzler stellt Bundestag auf „rauen Wind“ ein

Januar 30, 2026
Neueste
Thomas Müller zweifelt an der Titelreife der DFB-Elf

Thomas Müller zweifelt an der Titelreife der DFB-Elf

Januar 30, 2026
Donald und Melania Trump bieten ungewohnten Anblick

Donald und Melania Trump bieten ungewohnten Anblick

Januar 30, 2026
Notrufe zeigen Panik in den ersten Minuten

Notrufe zeigen Panik in den ersten Minuten

Januar 30, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.