Wer etwas kauft, zahlt meist nicht bloß den Nettopreis, sondern in der Regel auch Mehrwertsteuer. Die aber kann je nach Produkt oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein. Wir zeigen, wann welcher Satz gilt.
Egal ob Sie eine Tüte Milch kaufen oder ein Auto – bei fast allen Waren und Dienstleistungen finden Sie neben dem Nettopreis auch die Mehrwertsteuer auf Ihrem Kassenbon. Mal beträgt sie allerdings 19 Prozent, mal nur 7 Prozent.
Wir erklären, wozu die Mehrwertsteuer überhaupt gut ist, was sie mit der Umsatzsteuer zu tun hat und bei welchen Produkten Sie welchen Steuersatz zahlen müssen.
Die Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt. oder Mw.-St., ist eine Steuer auf den Mehrwert, den Unternehmen schaffen, indem sie Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten. Die Firmen schlagen sie auf ihre Waren und Dienstleistungen auf und reichen sie so an die Verbraucher weiter.
Die Kunden zahlen also einen Bruttopreis, der sich aus dem eigentlichen Warenwert (Nettopreis) und dem Mehrwertsteuerbetrag zusammensetzt. Die eingenommene Steuer führen die Unternehmen anschließend an das Finanzamt ab. Dabei wird sie als Umsatzsteuer bezeichnet.
Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer. Das heißt, sie soll ausschließlich den Endverbraucher belasten, wenn dieser ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung erhält.
Damit das gelingt, muss die Steuer für Unternehmer zu einem durchlaufenden Posten werden. Das bedeutet, die Händler müssen die Mehrwertsteuer, die sie selbst zum Beispiel an Lieferanten zahlen, mit der von ihren Kunden kassierten Mehrwertsteuer verrechnen dürfen. Das nennt sich Vorsteuerabzug.
Auf diese Weise wird verhindert, dass die Mehrwertsteuer jene Unternehmen belastet, die ein Produkt weiterverarbeiten und dadurch im Vergleich zur vorherigen Fertigungsstufe aufwerten. Außerdem wird der Preis des Endprodukts nicht unverhältnismäßig hoch, weil die Mehrwertsteuer nur so weit steigt, wie es auch dem tatsächlichen Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette entspricht.
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Bei der Umsatzsteuer hingegen geschieht genau das nicht. Um sie zu berechnen, wird der komplette Umsatz jeder Handels- oder Produktionsstufe herangezogen, sodass sie sich bei einer langen Wertschöpfungskette vervielfacht.
Weil das deutsche Umsatzsteuerrecht aber den Vorsteuerabzug ermöglicht, gleicht sich die Umsatzsteuer dann der Mehrwertsteuer an. Dass im normalen Sprachgebrauch meist kein Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer gemacht wird, ist daher streng genommen nicht korrekt. Mehr zur Umsatzsteuer lesen Sie hier.
In Deutschland gibt es zwei Steuersätze für die Mehrwertsteuer: den Regelsteuersatz und den ermäßigten Steuersatz. Mit diesen Prozentsätzen berechnet man die Mehrwertsteuer (mehr dazu unten).
Laut § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) beträgt der Regelsteuersatz derzeit 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Dabei gilt: Der Standardsatz gilt für jeden steuerpflichtigen Nettoumsatz – es sei denn, er wurde mit einem Produkt oder einer Dienstleistung erzielt, die zum Grundbedarf zählen. Dann greift der ermäßigte Steuersatz.
„Eine der Ideen hinter dem ermäßigten Steuersatz war, dass lebensnotwendige Produkte für jeden bezahlbar bleiben sollten“, sagt Stefan Heine, Steueranwalt und Geschäftsführer von Smartsteuer, einem Anbieter von Online-Steuererklärungen. Deshalb werden auf viele Lebensmittel nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Aber auch Leistungen aus der Landwirtschaft, der Kultur, dem Gesundheitswesen oder der Personenbeförderung sollen damit ermäßigt werden.
Die Politik setzt den ermäßigten Steuersatz also auch ein, um bestimmte Branchen zu subventionieren und um den Konsumenten zu beeinflussen. „Steuern haben auch eine Lenkungsfunktion“, so Heine. „Ist ein Verhalten unerwünscht, kann man es auch mit einer Steuer belasten, so wie beispielsweise beim Tabak. Auch über eine Zuckersteuer wie in Großbritannien wird immer wieder diskutiert.“
Diese Lenkungsidee steckte auch hinter der Mehrwertsteuersenkung in der Corona-Pandemie, als die Bundesregierung die Steuersätze zeitweise auf 16 Prozent (Regelsatz) und 5 Prozent (ermäßigt) reduzierte. Die Verbraucher sollten durch die so purzelnden Preise mehr Geld ausgeben, um die Wirtschaft über den Konsum anzukurbeln.
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An der Frage, was zum Grundbedarf zählt, scheiden sich zudem die Geister. Während beispielsweise für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz gilt, greift für pflanzliche Alternativen wie Soja- oder Hafermilch der Regelsteuersatz. Wer Probleme mit den Ohren hat, freut sich über ein Hörgerät mit 7 Prozent Mehrwertsteuer, wer Probleme mit den Augen hat, zahlt für eine Brille hingegen 19 Prozent obendrauf.