Auslandskrankenversicherungen
Krieg im Urlaubsland: Wann die Versicherung nicht mehr zahlt
04.03.2026 – 12:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Sich gegen hohe Behandlungskosten im Urlaub absichern? In der Regel ist das eine gute Idee. Durch den Krieg am Golf könnten viele Touristen trotzdem plötzlich ohne Schutz dastehen.
Wer im Urlaub krank wird, hofft auf seine Auslandskrankenversicherung. Doch bei bewaffneten Konflikten – wie aktuell in der Golfregion – drohen Schutzlücken. Das Zauberwort in den Versicherungsbedingungen heißt „Kriegsklausel“. Wer dieses Vertragsdetail überliest, zahlt die Arztrechnung im schlimmsten Fall selbst.
Was ist eine Kriegsklausel? Die meisten Versicherer schließen Leistungen in Gebieten aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Da moderne Kriege selten formell erklärt werden, dient diese Warnung den Versicherern als Maßstab für ein unzumutbares Risiko. Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine Gefahr für Leib und Leben droht. Aktuell gelten im Nahen Osten Warnungen für Bahrain, Irak, Iran, Israel/Palästinensische Gebiete, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien, Syrien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate.
Hunderttausende ausländische Touristen verbrachten ihren Urlaub in der Golfregion, als der Krieg zwischen dem Iran und Israel und den USA ausbrach. 30.000 von ihnen kommen laut Deutschem Reiseverband aus Deutschland, viele davon befanden sich in Dubai.
Ein Sozialstaatsabkommen besteht zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, zu denen auch Dubai zählt, nicht. Das heißt für Urlauber: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten vor Ort grundsätzlich nicht. Ohne private Auslandskrankenversicherung zahlen Urlauber für Medikamente, Kliniken oder medizinische Rücktransporte komplett allein.
Im Kriegsfall leistet jedoch auch die private Zusatzversicherung nicht. Zumindest dann, wenn Touristen nach Veröffentlichung der Reisewarnung in das jeweilige Land reisen. Schließlich begibt sich der Reisende nach Ansicht des Versicherers in ein vorhersehbares Risiko.
Wer vom Krieg jedoch vor Ort überrascht wird, ist nicht sofort schutzlos. Die Versicherer gewähren Reisenden meist eine Karenzfrist, um das Land zu verlassen. Häufig beträgt diese sieben Tage. Manche Versicherer zeigen sich im Hinblick auf die Ausreisefrist auch großzügiger, andere erheben gar kein zeitliches Limit. Häufig verlängert sich die Frist zudem, wenn Versicherte nicht in der Lage sind, das Land zu verlassen, beispielsweise weil der Flugverkehr eingestellt wurde.










