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Home » Zahlen Beamte in die Rentenkasse ein? Beamtenversorgung erklärt
Wirtschaft

Zahlen Beamte in die Rentenkasse ein? Beamtenversorgung erklärt

By zeit-heute.deApril 20, 20262 Mins Read
Zahlen Beamte in die Rentenkasse ein? Beamtenversorgung erklärt
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Ruhegehalt

Wie die Pension von Beamten finanziert wird


Aktualisiert am 20.04.2026 – 09:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Polizisten im Einsatz (Symbolbild): Für Beamte gelten bei der Alterssicherung andere Regeln als für Arbeitnehmer.Vergrößern des Bildes

Polizisten im Einsatz (Symbolbild): Für Beamte gelten bei der Alterssicherung andere Regeln als für Arbeitnehmer. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)

Beamte sind im Alter über die Beamtenversorgung abgesichert. Sie erhalten dann Ruhegehalt statt Rente. Zahlen sie trotzdem Beiträge in die Rentenversicherung?

Arbeitnehmer kennen es: Jeden Monat gehen 18,6 Prozent ihres Bruttolohns an die gesetzliche Rentenversicherung, die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Haben sie lange genug eingezahlt, erhalten sie später eine monatliche Altersrente. Wie hoch die ausfällt, hängt davon ab, wie viel die Angestellten in die Rentenkasse eingezahlt haben. Für Beamte gilt ein komplett anderes System: die sogenannte Beamtenversorgung. Zahlen Beamte also nicht in die Rentenkasse ein?

Genau so ist es. Beamte führen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse ab, sondern erhalten im Ruhestand eine Beamtenpension, auch Ruhegehalt genannt. Diese wird für Bundesbeamte aus dem Bundeshaushalt finanziert und nicht durch individuelle Beitragszahlungen. Für die Versorgung der Beamten der Länder und Kommunen sind die Länder zuständig.

Um die Finanzierung der Beamtenversorgung auf breite Füße zu stellen, wurde 1999 damit begonnen, die Versorgungsrücklage des Bundes aufzubauen. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen, das sich unter anderem aus Geld speist, das bei den Anpassungen der Bezüge eingespart wurde. Die Bezüge von Beamten erhöhen sich seitdem also weniger stark, als es bis dahin der Fall gewesen ist.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatte die Versorgungsrücklage Ende März 2026 einen Marktwert von rund 26 Milliarden Euro. Ab 2032 soll dieses Geld eingesetzt werden, um einen Teil der Beamtenversorgung zu finanzieren.

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes, die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellt wurden, gibt es seit 2007 zusätzlich den Versorgungsfonds des Bundes. Sein Wert lag Ende März 2026 bei rund 19,3 Milliarden Euro.

Die Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der Besoldungsgruppe und den geleisteten Dienstjahren, multipliziert mit einem bestimmten Faktor. Der maximale Pensionsanspruch beträgt 71,75 Prozent des Grundgehalts während der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung. Diesen Höchstruhegehaltssatz kann aber nur erreichen, wer auf mindestens 40 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit in Vollzeit kommt.

Anders als die gesetzliche Rente enthält die Beamtenpension bereits eine Betriebsrentenkomponente. Sie bildet also Grund- und Zusatzversorgung gleichzeitig ab. Gesetzlich geregelt ist die Beamtenversorgung in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Demnach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

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