Laut Verwaltungsgericht Berlin
BVG muss „Nius“-Kampagne weiterführen
13.07.2026 – 16:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Streit zwischen der BVG und dem rechtspopulistischen Portal hat nun ein Gericht entschieden: Der Kampagnenstopp ist nicht zulässig. Das ist die Begründung.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die Werbekampagne des rechtspopulistischen Nachrichtenportals „Nius“ in ihren Fahrzeugen weiterbetreiben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.
Zudem darf die BVG „bestimmte Äußerungen des Chefredakteurs nicht länger als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen“, so das Gericht weiter. Die BVG hatte am 5. Juni die Kampagne wegen eines Motivs gestoppt, das Chefredakteur Julian Reichelt am 3. Juni auf Social Media veröffentlichte.
Es habe so ausgesehen, als hänge es in der Berliner U-Bahn. Tatsächlich sei es nie Teil der gebuchten Kampagne gewesen – weder die BVG noch ihr Vermarkter hätten es freigegeben, so die BVG damals.
BVG beendet Kampagne nach Post von Reichelt
Bei dem Motiv, das Reichelt auf seinem X-Account veröffentlicht, war ein vermeintliches Werbebanner in einer U-Bahn der BVG zu sehen. Darauf war der Spruch zu sehen: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Das hielt die BVG nach eigener rechtlicher Einschätzung für offensichtlich rechtswidrig.
Dem widerspricht das Verwaltungsgericht jetzt: „Denn mit den konkreten Äußerungen seien die der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten worden“, heißt es in der Begründung.
Doch bereits vor Reichelts Beitrag auf X hatte es deutliche Kritik an der BVG und der Werbekampagne gegeben. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin soll es zu Aufrufen in sozialen Medien gekommen sein, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und damit den Betriebsablauf zu stören. Auch die Befürchtung, dass so etwas passiere, würde den Stopp der Kampagne nicht rechtfertigen, so das Gericht weiter. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich solche Störungen nicht durch den Einsatz der Polizei bewältigen ließen.
„Nius“ hat Recht auf Zugang zu BVG-Werbeflächen
„Dafür lägen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vor“, so das Gericht. Und weiter: „Die Antragstellerin habe Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG“. Die BVG habe nicht das Recht, die Kampagne zum Schutz des Ansehens des Unternehmens vorzeitig zu beenden.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
Transparenzhinweis: Die Nius-Kampagne ist auch auf Werbeflächen des Ströer-Konzerns zu sehen. t-online gehört zu Ströer. Auch Ströer kann keine Werbung ablehnen, die nicht gegen Gesetze oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstößt – auch wenn der Inhalt im Gegensatz zu den eigenen Ansichten des Unternehmens steht.











