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Home » Verspätungszuschlag droht, wenn Sie Frist verpassen
Wirtschaft

Verspätungszuschlag droht, wenn Sie Frist verpassen

By zeit-heute.deMai 13, 20263 Mins Read
Verspätungszuschlag droht, wenn Sie Frist verpassen
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Wichtiger Termin

Steuererklärung: Das droht, wenn Sie die Frist verpassen


Aktualisiert am 12.05.2026 – 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das bisher noch nicht getan hat, muss sich sputen: Am 2. Oktober läuft die Abgabefrist aus.Vergrößern des Bildes

Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das bisher noch nicht getan hat, muss sich sputen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)

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Wer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss eine Frist beachten. Doch es gibt einen Trick, wie Sie die Abgabe hinausschieben können.

Man kennt das Problem: Lange meint man, noch ausreichend Zeit zu haben, und dann ist es plötzlich da – das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung. Wer verpflichtet ist, diese einzureichen, sollte das bis zum 31. Juli 2026 erledigt haben. Was passiert, wenn Sie es nicht tun und wie Sie die Frist notfalls noch schnell verlängern können.

Steuererklärung zu spät abgegeben: Das droht Ihnen

Versäumen Sie die Frist für Ihre verpflichtende Steuererklärung, haben Finanzbeamte keinen Ermessensspielraum mehr, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch dieser ausfällt. Sie müssen den Zuschlag seit dem Steuerjahr 2024 ab dem ersten Monat Verspätung verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.

Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie müssen eigentlich bis zum 31. Juli 2026 Ihre Einkommensteuererklärung 2025 abgeben, tun dies jedoch erst im Dezember 2026. Dann muss das Finanzamt einen Zuschlag von mindestens 125 Euro verlangen, weil Sie fünf Monate zu spät dran sind.

Das Finanzamt kann auf den Verspätungszuschlag allerdings verzichten, wenn Ihnen dem Steuerbescheid zufolge eine Erstattung zusteht. Gleiches gilt, wenn die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird. Neben dem Zuschlag gibt es noch Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen als mögliche weitere Sanktionen.

Wie kann ich die Frist verlängern?

Können Sie Ihre Steuererklärung aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig abgeben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ein Grund kann zum Beispiel eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug sein.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Außerdem sollten Sie ihn begründen und einen neuen Termin nennen. Bitten Sie das Finanzamt darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Einen Anspruch auf Fristverlängerung haben Sie jedoch nicht.

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Umweg über den Steuerberater

Es gibt aber noch einen völlig legalen Trick, wie Sie sich selbst eine längere Abgabefrist organisieren können. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen. Denn dann verlängert sich die Frist automatisch. Für die Steuererklärung 2025 gilt der 1. März 2027 als Abgabetermin, wenn Sie sie in professionelle Hände geben. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt.

Gut zu wissen: Während ein Steuerberater jeden beraten darf, können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein nur wenden, wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind.

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