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Home » Vermieter umgehen Mietpreisbremse mit Gewerbemietverträgen
Deutschland

Vermieter umgehen Mietpreisbremse mit Gewerbemietverträgen

By zeit-heute.deAugust 14, 20262 Mins Read
Vermieter umgehen Mietpreisbremse mit Gewerbemietverträgen
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Horrende Mieten

So hebeln Hamburger Vermieter die Mietpreisbremse aus

14.08.2026 – 03:19 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Mann geht durch eine leere Wohnung (Symbolbild): Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen fordert vom Hamburger Senat, gegen die Umgehung der Mietpreisbremse vorzugehen. (Quelle: IMAGO / Westend61/imago)

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Mehr als 20 Euro pro Quadratmeter statt gedeckelter Miete: Ein Verband deckt eine umstrittene Vertragspraxis auf und fordert den Hamburger Senat zum Handeln auf.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) warnt vor einer Vertragskonstruktion, mit der Vermieter in Hamburg die Mietpreisbremse umgehen sollen: Wohnungen werden formal als Gewerbefläche vermietet, obwohl sie ganz normal bewohnt werden. Laut Verband verlangen einzelne Vermieter auf diesem Weg mehr als 20 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Möglich wird das, weil der Mietvertrag nicht mit dem späteren Bewohner geschlossen wird, sondern mit einer dritten Person, die die Wohnung offiziell gewerblich weitervermietet. Für Gewerbeverträge gilt die Mietpreisbremse nicht, zusätzlich können Vermieter Instandhaltungskosten auf die Bewohner abwälzen. Das ZDF-Magazin „Wiso“ hatte einen Fall bekannt gemacht, bei dem eine Mutter den Gewerbevertrag unterschrieben hatte und ihr Kind einzog – zu einer Kaltmiete von knapp 21 Euro pro Quadratmeter. Auch das Hamburger Wohnraumschutzgesetz greift dabei nicht, da eine unzulässige Zweckentfremdung laut den zuständigen Bezirken erst vorliegt, wenn eine Wohnung tatsächlich gewerblich genutzt wird.

Verband fordert Senat auf, Wohnraumschutzgesetz nachzuschärfen

„Ich habe meine Zweifel, ob es mietrechtlich überhaupt zulässig ist, eine Wohnung an Dritte mithilfe eines Gewerbemietvertrages zu vermieten, mit dem klaren Ziel, dadurch im Ergebnis die Mietpreisbremse zu umgehen und demgemäß wesentlich höhere Mieten als nach der Mietpreisbremse zulässig einzufordern“, wird VNW-Direktor Andreas Breitner in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. „Das ist doch ein reines Umgehungsgeschäft.“ Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Konstellation gebe es bislang nicht.

Der VNW fordert deshalb den Hamburger Senat auf, das Wohnraumschutzgesetz nachzuschärfen und sich über den Bundesrat für strengere bundesweite Regeln einzusetzen. Breitner nimmt dabei auch die Vermieter selbst in die Pflicht: „Es ist ärgerlich, wenn unanständige Vermieter die Regelungen durch ‚geschickte‘ Lösungen umgehen können und so die gesamte Wohnungswirtschaft in Verruf bringen.“

Die kommunale Mietpreisbremse selbst sieht der VNW zwar kritisch. Gelte sie aber, dürfe sie laut Breitner „kein zahnloser Tiger sein“.

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