Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Wer täglich davon essen sollte – und wer nicht

Wer täglich davon essen sollte – und wer nicht

März 18, 2026
Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

März 18, 2026
Horizon Worlds: Meta-Konzern schaltet VR-Dienst ab

Horizon Worlds: Meta-Konzern schaltet VR-Dienst ab

März 18, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Vermieter sollen laut neuen Plänen für Unfall-Schäden haften
Mobilität

Vermieter sollen laut neuen Plänen für Unfall-Schäden haften

By zeit-heute.deMärz 18, 20263 Mins Read
Vermieter sollen laut neuen Plänen für Unfall-Schäden haften
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Kabinettspläne

Auch E-Scooter-Vermieter sollen für Unfallschäden haften

Aktualisiert am 18.03.2026 – 11:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Durch die Einführung der Halterhaftung sollen die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen zur Kasse geben werden, wenn Unfallkosten entstehen. (Symbolbild) (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Wer auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, soll künftig leichter Schadenersatz fordern können. Das sieht ein neuer Ministeriumsentwurf vor.

Die Bundesregierung will Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen. Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Über einen entsprechenden Entwurf aus dem Justizministerium soll das Kabinett an diesem Mittwoch beraten.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024.

„Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie findet: „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“ Sie sehe, was die Haftung angeht, keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen.

Nach geltendem Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sind Geschädigte bislang darauf angewiesen, ein Verschulden – insbesondere des Fahrers – darzulegen und zu beweisen. Gerade bei Mietrollern ist das aber schwierig – erst recht, wenn es um einen Unfall geht, dessen Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist.

Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern soll das Verschulden vermutet werden. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. „Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen müssen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Um Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte direkt den Fahrer des E-Scooters ansprechen – vorausgesetzt, sie können seiner habhaft werden. In jedem Fall können sie sich aber an den Halter wenden. Das kann eine Firma sein, die E-Roller vermietet, oder eine Privatperson, die den E-Scooter verliehen hat. In Deutschland muss jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ein Kennzeichen haben. Die Plakette erhält nur, wer eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Der Entwurf erstreckt sich auf elektrische Tret- und Stehroller sowie selbstbalancierende Fahrzeuge – insbesondere sogenannte Segways. Für kleine elektrische Nutzfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde, wie etwa Aufsitz-Rasenmäher oder bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge, sollen die neuen Regeln dagegen nicht gelten. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sind ausgenommen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Französisches SUV in zweiter Generation auch als E-Auto

Französisches SUV in zweiter Generation auch als E-Auto

Fast jeder Zweite fürchtet höhere Spritpreise durch neue Regeln

Fast jeder Zweite fürchtet höhere Spritpreise durch neue Regeln

Elektrischer 3er kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Elektrischer 3er kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Finger weg von sogenanntem Spritstar-Dongle

Finger weg von sogenanntem Spritstar-Dongle

Insektenreste in Frühling und Sommer: Beim Auto Scheibenreiniger wechseln

Insektenreste in Frühling und Sommer: Beim Auto Scheibenreiniger wechseln

Elektroauto-Start im Herbst 2026 mit VW-Technik

Elektroauto-Start im Herbst 2026 mit VW-Technik

So hoch ist die Reichweite auf Autobahnen

So hoch ist die Reichweite auf Autobahnen

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Redakteurfavoriten
Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

Neue Klasse kommt als Limousine mit 900 km Reichweite

März 18, 2026
Horizon Worlds: Meta-Konzern schaltet VR-Dienst ab

Horizon Worlds: Meta-Konzern schaltet VR-Dienst ab

März 18, 2026
So können Fans das Spiel live sehen

So können Fans das Spiel live sehen

März 18, 2026
Flughafen 2040: Reisen ohne sichtbare Sicherheitskontrolle?

Flughafen 2040: Reisen ohne sichtbare Sicherheitskontrolle?

März 18, 2026
Neueste
Fußball: Verdacht auf Kindesmissbrauch – Kölner Ex

Fußball: Verdacht auf Kindesmissbrauch – Kölner Ex

März 18, 2026
Insolvenz von Mediashop: Teleshopping-TV-Sender stellt Betrieb ein

Insolvenz von Mediashop: Teleshopping-TV-Sender stellt Betrieb ein

März 18, 2026
ARD-Star geht beruflich neue Wege

ARD-Star geht beruflich neue Wege

März 18, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.