Offiziell wirkendes Schreiben
Smart Meter: Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Briefen
Aktualisiert am 08.05.2026 – 15:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Haben Sie Post zum Smart-Meter-Einbau bekommen? Die Verbraucherzentrale warnt vor Missverständnissen.
Wer derzeit Post zum „Smart Meter“ beziehungsweise „Smart-Meter-Einbau“ bekommt, sollte genau hinschauen. Denn unter anderem in Nordrhein-Westfalen verschicken derzeit sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber Schreiben an Verbraucher und werben darin für den Einbau eines intelligenten Stromzählers, also eines Smart Meters.
In den Schreiben, die nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW „sehr offiziell wirken“, werde der Eindruck erweckt, dass Haushalte gesetzlich verpflichtet seien, einen Smart Meter zu installieren – also sich selbst darum kümmern zu müssen. Genau das stimmt jedoch nicht.
Die klassischen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe verschwinden schrittweise aus deutschen Haushalten. Bis spätestens 2032 sollen sie bundesweit durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Diese modernen Messeinrichtungen zeigen nicht nur den aktuellen Stromverbrauch an, sondern speichern zusätzlich bestimmte Verbrauchsdaten – etwa Tages-, Monats- oder Jahreswerte. Das wiederum soll Haushalten dabei helfen, ihren Stromverbrauch bewusst zu steuern und zu senken. Allerdings fallen durch ihren Betrieb Kosten in Höhe von 25 Euro pro Jahr an.
Darüber hinaus gibt es noch intelligente Stromzähler. Sie bestehen aus einer modernen Messeinrichtung sowie einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Durch dieses kleine Zusatzmodul werden etwa die Verbrauchsdaten an den Energieanbieter übermittelt. Das Ablesen und jährliche Übermitteln an den Anbieter durch die Kunden entfällt also.
Zudem besteht für Kunden die Möglichkeit, einen sogenannten dynamischen Stromtarif zu nutzen. Bei diesem richten sich die Kilowattpreise nach den Strompreisen an der Strombörse. Das kann einige Ersparnisse bringen, stellt jedoch auch ein Risiko dar.
Bestimmte Haushalte sollen bereits vor 2032 mit solchen intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Dazu zählen Verbraucher mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden jährlich. Auch Betreiber größerer Photovoltaikanlagen sowie Haushalte mit Wärmepumpe oder Wallbox gehören dazu.
Verpflichtet zum Einbau sind allerdings nicht die Verbraucher selbst. Zuständig sind die sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich meist um regionale Netzbetreiber. Diese müssen eine gesetzliche Einbauquote erfüllen und übernehmen in der Regel auch Wartung und Betrieb des Geräts. Für Verbraucher entstehen beim verpflichtenden Einbau meist jährliche Kosten zwischen 40 und 50 Euro. Der eigentliche Einbau ist normalerweise kostenlos.











