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Home » Vater schlägt Sohn vor Kita – so urteilte das Gericht
Panorama

Vater schlägt Sohn vor Kita – so urteilte das Gericht

By zeit-heute.deMai 28, 20262 Mins Read
Vater schlägt Sohn vor Kita – so urteilte das Gericht
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Vor der Kita

Vater schlägt Fünfjährigen in Magengrube – Urteil

27.05.2026 – 19:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Blaulicht (Symbolbild): Nach dem Schlag wurde die Polizei alarmiert. (Quelle: Daniel Vogl)

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Ein Mann soll seinen Sohn aus der Kita abholen – und wird gewalttätig. Jetzt hat ein Gericht geurteilt.

Ein 45-jähriger Mann ist zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt worden, weil er seinen fünfjährigen Sohn vor dem Kindergarten in die Magengrube geschlagen hat. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach den Mann am Dienstag der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Der Vorfall ereignete sich am 12. Dezember 2024 in Düsseldorf. Die Mutter hatte zuvor versucht, den Sohn aus der Einrichtung zu bewegen – er habe sich aber geweigert. Deswegen habe sie ihren Mann gebeten, zu helfen.

Alles Folgende ist auf Bildern der Überwachungskamera aufgezeichnet: Der Vater möchte seinem Kind eine Jacke anziehen, es weigert sich aber. Daraufhin schlägt der 45-Jährige zu. Der Junge krümmt sich im Anschluss vor Schmerzen und fällt mehrfach hin.

Kind lebt nicht mehr bei seinen Eltern

Ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma hatte die Überwachungsbilder gesehen und alarmierte die Leitung der Kita. Sie riefen daraufhin die Polizei.

Der Mann hatte im Prozess die Tat eingeräumt – laut Anklage hatte er die Tat jedoch zunächst abgestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der WDR berichtet, soll der Vater außerdem vor Zeugen erklärt haben, dass sein Sohn ihn zu erst geschlagen habe und dass er seine Mutter ständig schlage.

Wie der Verteidiger erklärte, lebt der Junge inzwischen bei seinen Großeltern. Die beiden Eltern haben demnach nur noch begleitenden Umgang mit dem Kind. Laut Verteidiger hat sich der Mann inzwischen professionelle Hilfe gesucht und besucht einen Antigewaltkurs für Eltern.

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