Polizei suchte mit Foto
Frau legt sich unter Zug – Paar geht offenbar einfach weiter
Aktualisiert am 20.07.2026 – 19:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Ungewöhnliche Fahndung der Polizei in Rostock: Sie suchte ein Paar, das einer Frau in größter Not nicht geholfen haben soll.
Die Rostocker Polizei fahndete per Foto aus einer Überwachungskamera nach einem älteren Paar – und war erfolgreich. Am Montagnachmittag teilte die Polizei Rostock mit, dass die veröffentlichten Personen aufgrund eingegangener Hinweise identifiziert werden.
Die beiden Gesuchten hielten sich den Angaben zufolge am 7. Mai gegen 12.20 Uhr am S-Bahnhof Warnemünde auf. „Sie beobachteten, wie sich eine Frau in suizidaler Absicht unter eine am Bahnsteig stehende S-Bahn begab und sich auf das Gleisbett legte“, teilten die Ermittler mit.
Doch statt zu helfen, hätten die beiden Unbekannten den Bahnhof einfach verlassen. Wenig später habe sich die S-Bahn schließlich in Bewegung gesetzt, die Frau starb infolgedessen.
- „Hilfe! Genug, genug!“ Tödlicher Polizeieinsatz in Italien
- 13-Jähriger ist tot: Jubelstimmung nach WM-Sieg – dann kommt es zur Tragödie
Hinweis der Redaktion
Berichte über Suizide können wissenschaftlichen Studien zufolge Anreiz für Nachahmungen geben. Wir berichten daher nur dann über Selbsttötungen, wenn die Betroffenen besonders prominent oder die Begleitumstände außergewöhnlich sind. Falls Sie selbst viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.
Fahndung in Rostock wegen unterlassener Hilfeleistung
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung und bat nun um Hinweise zu den beiden Gesuchten. Die Frau trug dunkle Kleidung und einen rot-lilafarbenen Schal, außerdem mittellange, wellige grau-braune Haare.
Der Mann, in dessen Armbeuge sich die Frau auf dem Foto einhängt, trug eine helle Jeans und Jeansjacke sowie einen lila-weiß karierten Schal. Er hat kurze, graue Haare und ist Brillenträger.
Unterlassene Hilfeleistung wird laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Strafbar macht sich demnach, „wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“.











