Wer neben der Rente Einkünfte aus Mieten, einem Nebenjob oder Kapitalvermögen hat, profitiert von einem Freibetrag. Der sinkt aber von Jahr zu Jahr.Rentner mit zusätzlichen Einkünften müssen diese zum steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente hinzurechnen – allerdings nicht komplett. Denn bis 2058 gibt es noch den…

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