Betrunken im Crewhotel
Swiss suspendiert zwei Piloten nach Alkohol-Vorfall
21.07.2026 – 00:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Piloten der Schweizer Fluggesellschaft wollten nach einer Partynacht einen Airbus von Genf aus steuern. Aufmerksame Crewmitglieder verhinderten den Einsatz.
Zwei Swiss-Piloten sind im Mai in Genf offenbar alkoholisiert zum Dienst erschienen und wurden noch im Crewhotel aus dem Einsatz genommen. Von dem Vorfall berichteten das Branchenmagazin „aeroTelegraph“ und „Blick“. Demnach wurden die zwei Männer von der Airline mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.
Die beiden Männer hatten dem Bericht zufolge am Vorabend gemeinsam im Hotel getrunken und sollten am nächsten Morgen mit einem Airbus A220 zu einem europäischen Ziel fliegen. Crewkollegen bemerkten ihren Zustand, den Beobachter als „deutlich alkoholisiert“ beschrieben, und schlugen intern Alarm. Alkoholtests hätten schließlich den Verdacht bestätigt.
Die Airline reagierte sofort: Die beiden Piloten wurden noch vor Dienstbeginn durch andere Piloten ersetzt. „Zu keinem Zeitpunkt saßen die beiden Männer an jenem Morgen im Cockpit“, betont ein Swiss-Sprecher gegenüber „aeroTELEGRAPH“. Der Flug konnte demnach mit Ersatzpiloten planmäßig stattfinden.
Mehrfache Regelverstöße
Die beiden Piloten missachteten offenbar gleich mehrere Vorschriften. In Europa gilt für Cockpitcrews eine Promillegrenze von 0,2 – doch die Fluggesellschaften fordern in ihren Handbüchern eine strikte 0,0-Promille-Mentalität. Zudem gibt es die sogenannte „Eight hours from bottle to throttle“-Regel: mindestens acht Stunden Abstand zwischen letztem Alkoholkonsum und Dienstantritt. Viele Airlines, darunter Swiss, verlangen sogar zwölf Stunden Abstinenz, manche empfehlen 24 Stunden.
Die beiden Piloten erkannten ihren Zustand offenbar nicht selbst und meldeten sich nicht als fluguntauglich.
Suspendierung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die Lufthansa-Tochter wertet den Vorfall als Beleg für ihre Sicherheitsmechanismen. „Mitarbeitende haben ihre Verantwortung wahrgenommen und ihre Beobachtungen gemeldet. Wir haben sofort gehandelt“, so der Sprecher. Diese Sicherheitskultur trage dazu bei, „dass wir Risiken erkennen und ausschließen, bevor sie Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben.“ Das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz sei informiert, hieß es.
Für Crewmitglieder gälten „klare und strenge Vorgaben zum Umgang mit Alkohol“, betont Swiss. „Sie dürfen ihren Dienst nicht unter Alkoholeinfluss antreten oder ausüben.“ Die beiden Piloten wurden bis auf Weiteres vom Dienst suspendiert. Bis der Vorfall vollständig aufgearbeitet sei, würden die betroffenen Piloten keine Flüge durchführen.











