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Home » Strafbefehl gegen Jérôme Boateng erlassen – Ex-DFB-Profi droht wieder Ärger
Sport

Strafbefehl gegen Jérôme Boateng erlassen – Ex-DFB-Profi droht wieder Ärger

By zeit-heute.deJuli 23, 20263 Mins Read
Strafbefehl gegen Jérôme Boateng erlassen – Ex-DFB-Profi droht wieder Ärger
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Strafbefehl erlassen

Deutschem Weltmeister droht großer Ärger


22.07.2026 – 16:36 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jérôme Boateng: 2025 hat er seine aktive Karriere als Fußballer beendet. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Memmler/imago)

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Dem Ex-Fußballer Jérôme Boateng droht erneut rechtlicher Ärger. Dieser könnte eine empfindliche Strafe nach sich ziehen.

Jérôme Boateng muss sich womöglich erneut vor Gericht verantworten. Gegen den 76-maligen deutschen Nationalspieler ist wegen des Vorwurfs des Fahrens trotz Fahrverbots ein Strafbefehl erlassen worden. Die Verteidigung des Ex-Bayern-Profis hat Einspruch eingelegt. Damit dürfte der Fall voraussichtlich vor dem Amtsgericht München verhandelt werden.

Wie das Amtsgericht München auf Anfrage von t-online bestätigte, wurde am 1. Juli 2026 ein Strafbefehl gegen Boateng erlassen. Bereits eine Woche später, am 8. Juli, legte seine Verteidigung Einspruch ein.

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„Seitens der Pressestelle des Amtsgerichts München kann bestätigt werden, dass durch das Amtsgericht München in dem genannten Verfahren am 1.7.2026 ein Strafbefehl wegen Fahrens trotz Fahrverbots erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl wurde von der Verteidigung am 8.7.2026 Einspruch eingelegt“, teilte Gerichtssprecher Martin Swoboda t-online mit. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht bislang nicht fest.

Boateng in Polizeikontrolle

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Verkehrskontrolle am 6. November 2025. Wie zunächst die „Bild“-Zeitung berichtete, wurde Boateng an diesem Abend auf der Münchner Leopoldstraße im Stadtteil Schwabing in einem getunten Mercedes G63 von der Polizei angehalten. Dabei sollen die Beamten festgestellt haben, dass gegen den früheren Bayern-Verteidiger zu diesem Zeitpunkt bereits ein rechtskräftiges einmonatiges Fahrverbot bestand.

Kurz nach dem Vorfall bestätigte die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen. „Ich kann bestätigen, dass wir gegen B. ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbotes führen. Aufgrund einer vorangegangenen Ordnungswidrigkeit bestand gegen ihn zum Zeitpunkt der Kontrolle am 6.11.2025 ein einmonatiges Fahrverbot“, erklärte Oberstaatsanwältin Juliane Grotz damals t-online.

Bei Verurteilung droht Boateng eine Freiheitsstrafe

Boateng hat im September 2025 seinen Rücktritt vom Profifußball bekannt gegeben, nachdem er zuletzt für den österreichischen Bundesligisten Linzer ASK gespielt hatte. Seitdem bereitet sich der Weltmeister von 2014 auf eine Trainerlaufbahn vor. Die B-Lizenz hat Boateng bereits erfolgreich absolviert, eine Hospitanz beim FC Bayern München scheiterte im vergangenen Jahr nach Protesten von Fans.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht Boateng wegen des Vorwurfs des Fahrens trotz Fahrverbots eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl ist nun der Weg für eine öffentliche Gerichtsverhandlung frei. Wann diese stattfinden wird, ist derzeit noch offen. Für Boateng gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

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