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Home » Steuererklärung für Rentner bei Witwenrente: Das sollten Sie beachten
Wirtschaft

Steuererklärung für Rentner bei Witwenrente: Das sollten Sie beachten

By zeit-heute.deMai 24, 20263 Mins Read
Steuererklärung für Rentner bei Witwenrente: Das sollten Sie beachten
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Grundfreibetrag ist wichtig

Steuererklärung bei Witwenrente: Darauf sollten Sie achten


Aktualisiert am 02.06.2025Lesedauer: 2 Min.

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Im ersten Jahr nach dem Tod ihres Mannes kann die Witwe noch den Grundfreibetrag für Verheiratete ausschöpfen. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

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Als Witwe oder Witwer sind Sie meistens zu einer Steuererklärung verpflichtet. Wie muss die Witwenrente versteuert werden und wo wird sie eingetragen?

Die Witwen- oder Witwerrente dient zur finanziellen Absicherung eines Hinterbliebenen, wenn der Ehepartner gestorben ist. Sie zählt als Einkommen, auf das ein steuerlicher Freibetrag gilt. Die Witwenrente kann gekürzt werden oder ganz wegfallen, wenn das eigene Einkommen der Witwe oder des Witwers den Freibetrag deutlich übersteigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Pflicht zur Steuererklärung bei Witwenrente

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Rentner verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Die Jahresbruttorente umfasst die eigene Rente und die Witwenrente. Für 2025 liegt der Grundfreibetrag im Jahr bei 12.096 Euro für Alleinstehende, darunter auch für Witwen, die bereits über mehrere Jahre Witwenrente beziehen. Für Verheiratete liegt der Grundfreibetrag 2025 bei 24.192 Euro. Er gilt auch für das erste Jahr nach dem Tod des Ehepartners.

Besteuerung der Witwenrente

Im Steuerrecht wird die Witwenrente genauso wie die Altersrente besteuert. Auf die Witwenrente und die Altersrente gilt ein Rentenfreibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet und das gesamte Leben über bestehen bleibt. Den über dem Rentenfreibetrag liegenden Teil der Rente müssen Sie versteuern. Für Rentner, die 2025 in Rente gehen, liegt der Rentenfreibetrag bei 16,5 Prozent. Er gilt für die eigene Rente und für die Witwenrente. Das heißt also, dass 83,5 Prozent der Rente versteuert werden müssen.

In den kommenden Jahren nimmt der Rentenfreibetrag immer weiter ab. Er fällt ab 2058 vollständig weg, sodass Sie dann Ihre gesamte Rente und Witwenrente steuerlich berücksichtigen müssen, wenn Sie dann in Rente gehen. Wichtig: Der Rentenfreibetrag ist nicht mit dem Grundfreibetrag zu verwechseln. Sie zahlen auf den Betrag Steuern, der den Grundfreibetrag übersteigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Witwenrente in der Steuererklärung: Wo eintragen?

Um Ihre Witwenrente in der Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die Anlage R ausfüllen. Ihre Witwenrente tragen Sie in Zeile 4 ein. Als Rentenart geben Sie „1“ an. Die Besteuerung der Witwenrente ist abhängig von der Dauer der Vorgängerrente. Bei der Vorgängerrente handelt es sich um die Altersrente des Ehepartners, die er bis zu seinem Tod bezogen hat. Sie geben in Zeile 7 den Beginn und in Zeile 8 das Ende der Vorgängerrente an.

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Steuerklasse bei Witwenrente

Für das Jahr, in dem Ihr Ehepartner stirbt, erhalten Sie den höchsten Steuerfreibetrag. Denn sie werden dann automatisch vom Finanzamt in Steuerklasse 3 eingestuft, sobald es den Todeszeitpunkt Ihres Partners vom Meldeamt erfahren hat. Diese Steuerklasse gilt im Jahr des Todes und im Folgejahr, wenn Sie nicht inzwischen wieder heiraten und eine andere Steuerklasse beantragen. Mehr zur Steuerklasse für Hinterbliebene lesen Sie hier.

Nach Ablauf dieses Jahres gilt Steuerklasse 1, wenn Sie nicht wieder heiraten und keine minderjährigen Kinder haben. Lebt nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Tod Ihres Ehepartners mindestens noch ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt, kommt für Sie Steuerklasse 2 infrage.

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