Altersvorsorge
Schon als Kind fürs Alter vorsorgen – die Frühstartrente
Aktualisiert am 16.10.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Zuschuss vom Staat soll Kinder an die Altersvorsorge heranführen. Die Koalition sieht einen wichtigen Baustein für die Rente.
Kinder bekommen 10 Euro im Monat vom Staat – für die Rente, die noch Jahrzehnte entfernt ist. Das ist der Kern der neuen Frühstartrente. Sie soll das Startkapital für die Altersvorsorge sein, unabhängig von den Finanzen der Eltern. Der Bundestag stimmt am Freitag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Auch in den Bundesrat kommt der Entwurf noch.
Was ist konkret geplant?
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden pro Monat 10 Euro vom Staat in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt. Das kann ein von den Eltern ausgewähltes Depot sein, oder automatisch eine von der Bundesbank verwaltete, öffentliche Kapitalanlage.

Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital laut Finanzministerium grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Eltern und Großeltern können das Depot auch durch freiwillige Zahlungen aufstocken – Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sind erlaubt.
Gefördert wird laut Finanzministerium nur ein Standarddepot-Vertrag mit dem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Im Finanzausschuss des Bundestags wurde festgelegt, dass das Geld ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist.
Wann startet die Frühstartrente?
Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen, also dem Geburtsjahrgang 2020 – die staatliche Unterstützung wirkt rückwirkend. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen. Alle Kinder, die heute schon sieben oder älter sind, gehen also leer aus. Der Staat zahlt die Frühstartrente bis zur Volljährigkeit. Dann geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über.
Was soll die Frühstartrente bringen?
Der große Vorteil eines frühen Starts sei Zeit, so das Finanzministerium. Über viele Jahre könne der Zinseszinseffekt wirken. Je länger Geld investiert bleibe, desto stärker könne sich dieser Effekt bemerkbar machen.

Nach Berechnungen des Finanzministeriums entsteht allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus könnten bis zum 65. Lebensjahr ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot laut Ministerium bis zum 65. Lebensjahr auf rund 107.000 Euro wachsen – bei 50 Euro Zuzahlung wären es rund 320.000 Euro.
Den Berechnungen liegt dem Finanzministerium zufolge eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr zugrunde. Das entspreche der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten. Die tatsächliche Wertentwicklung könne höher oder niedriger ausfallen. Im Gesetzentwurf heißt es: Sollte das Startkapital durch eine ungünstige Entwicklung am Kapitalmarkt geringer ausfallen als die Summe der für einen Anspruchsberechtigten angelegten Frühstartrente, bestehe kein Anspruch auf einen Ausgleich durch den Bund.










