Regierungsbildung
Rot-Grün-Rot in Berlin will enteignen und Müllproblem lösen
Aktualisiert am 17.10.2026 – 19:14 UhrLesedauer: 4 Min.
Linke, Grüne und SPD wollen große private Wohnungsbestände in Berlin vergesellschaften – doch bis zur Umsetzung ist es ein langer Weg. Was die Parteien außerdem gegen steigende Mieten planen.
Den Mietenanstieg stoppen auch durch Enteignungen, Berlin sauberer machen und mehr Sicherheit gerade für jüdische Menschen: Linke, Grüne und SPD in Berlin haben nach dem Abschluss ihrer Sondierungen zur Regierungsbildung Schwerpunkte einer künftigen Zusammenarbeit skizziert. Nun müssen Parteigremien über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheiden, die dann Anfang November beginnen könnten.
Bundesweite Debatten dürfte der in einem gemeinsamen Sondierungspapier festgehaltene Plan auslösen, im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände anzugehen. Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin auf diese Weise gegen eine Entschädigung enteignet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten – eine Vergesellschaftung würde erst bei den übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen.
160.000 Wohnungen betroffen
Nach Angaben der Linke-Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp wären fünf große Konzerne betroffen, darunter Vonovia. Auf diese Weise kämen rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in kommunalen Besitz. Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter steigen, sagte Eralp.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung ausgenommen. Das soll auch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Das sei ein klares Signal, das diejenigen, die Neubau wollen, willkommen seien, sagte SPD-Partei- und Co-Fraktionschef Steffen Krach.

Längerer Prozess
Kurzfristig ist die Umsetzung indes nicht geplant. Mitte 2028 wollen die drei Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit soll es vom Verfassungsgericht überprüft werden, Klagen sind definitiv zu erwarten. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Eralp sagte, es handele sich um einen „sehr realistischen Betrag“.
Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Bislang wurde er noch nie angewandt.
Steigende Mieten
Hintergrund der Pläne ist die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt: Bezahlbare Wohnungen sind Mangelware, Angebotsmieten steigen seit Jahren. Bei einem Volksentscheid stimmte eine Mehrheit bereits im Jahr 2021 für eine Vergesellschaftung, indes lag der Abstimmung kein Gesetzentwurf zugrunde. Umgesetzt wurde seither nichts.
Das könnte sich ändern, sollte Rot-Grün-Rot zustande kommen. Linke und Grüne setzten sich in dem Punkt gegen SPD-Chef Krach durch. Der hatte im Wahlkampf erklärt, mit ihm werde es keine Enteignungen geben. Nun spricht er von einem „absolut vertretbaren Kompromiss“. Und er erklärte sein Umschwenken so: „Ich bin überzeugter Demokrat. Und als Demokrat weiß man, dass man Kompromisse eingehen muss.“ Für Linke und Grüne liegt der Kompromiss darin, dass Vergesellschaftungen nicht, wie bisher angedacht, bereits ab 3.000 Wohnungen greifen sollen.











