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Home » Rentenversicherung rettet Überstunden: Das Wertguthaben auszahlen lassen
Wirtschaft

Rentenversicherung rettet Überstunden: Das Wertguthaben auszahlen lassen

By zeit-heute.deMai 25, 20263 Mins Read
Rentenversicherung rettet Überstunden: Das Wertguthaben auszahlen lassen
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Kaum bekannte Option

Wie die Rentenversicherung Ihre Überstunden rettet


Aktualisiert am 25.05.2026 – 04:01 UhrLesedauer: 3 Min.

Überstunden angespart? Dann könnte ein Angebot der Rentenversicherung interessant für Sie sein.Vergrößern des Bildes

Überstunden angespart? Dann könnte ein Angebot der Rentenversicherung interessant für Sie sein. (Quelle: zamrznutitonovi/getty-images-bilder)

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Wer längere Auszeiten plant, kann dafür ein sogenanntes Wertguthaben nutzen. Die Rentenversicherung bietet Arbeitnehmern dabei eine wenig bekannte Möglichkeit.

Wer Überstunden ansammelt oder auf Urlaub verzichtet, kann daraus ein sogenanntes Wertguthaben aufbauen. Was viele nicht wissen: Dieses Guthaben lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. t-online erklärt, für welche Lebenslagen das interessant ist, welche Vorteile die Übertragung bringt und was ein Wertguthaben überhaupt ist.

Wie funktioniert ein Wertguthaben?

Ein Wertguthaben ist eine Art Zeit- oder Geldkonto, auf dem Arbeitnehmer Teile ihres Arbeitsentgelts ansparen können. Möglich ist das bereits seit 1998. Das Guthaben kann beispielsweise aufgebaut werden aus:

  • Überstunden
  • Mehrarbeitsvergütungen
  • nicht genommenen Urlaubstagen
  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Teilen des laufenden Gehalts
  • freiwilligen Zusatzleistungen des Arbeitgebers

Das Besondere: Während der Ansparphase fallen zunächst keine Steuern oder Sozialabgaben an. Diese werden erst fällig, wenn das Guthaben später ausgezahlt wird.

Wofür kann ein Wertguthaben genutzt werden?

Das angesparte Guthaben dient dazu, längere Freistellungen von der Arbeit zu finanzieren. Das gilt zum Beispiel für Elternzeit, Zeiten, in denen Sie Angehörige pflegen, längere Weiterbildungen, Teilzeitphase oder Freistellungen kurz vor der Rente. Wer das Guthaben nutzt, bleibt währenddessen sozialversichert – inklusive Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Seit 2009 verfallen Wertguthaben bei einem Jobwechsel nicht mehr automatisch. Sie können grundsätzlich auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Problematisch wird es allerdings, wenn Sie keinen neuen Job finden oder der neue Arbeitgeber das Wertguthaben nicht übernehmen möchte. Hier kann dann die Deutsche Rentenversicherung Bund einspringen.

Wann kann ich das Wertguthaben auf die Rentenversicherung übertragen?

Dafür gelten zwei Voraussetzungen: Das bisherige Arbeitsverhältnis muss beendet sein oder bald enden. Außerdem muss das Wertguthaben einen Mindestbetrag überschreiten. 2026 liegt dieser Mindestbetrag bei 23.730 Euro. Abfindungen zählen dabei nicht mit. Denn sie gelten sozialversicherungsrechtlich nicht als normales Arbeitsentgelt.

Warum kann eine Übertragung sinnvoll sein?

Die Deutsche Rentenversicherung nennt mehrere Vorteile:

  1. Steuern und Sozialabgaben werden nicht sofort fällig: Wer sich das Guthaben direkt auszahlen lässt, muss darauf sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dadurch schrumpft der Nettobetrag oft deutlich. Bei einer Übertragung bleibt das Guthaben zunächst unangetastet. Steuern und Beiträge fallen erst später bei der monatlichen Auszahlung an.
  2. Sozialversicherungsschutz bleibt erhalten: Während der Auszahlung gelten Empfänger sozialversicherungsrechtlich weiterhin als beschäftigt. Das bedeutet: Beiträge zur Rentenversicherung werden gezahlt, die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bestehen, und auch Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung bleiben erhalten. Die spätere gesetzliche Rente steigt dadurch.
  3. Das Geld wird sicher angelegt: Die DRV Bund verwaltet das Wertguthaben treuhänderisch und getrennt vom übrigen Vermögen. Laut Gesetz muss das Geld so angelegt werden, dass Verluste „ausgeschlossen erscheinen“. Deshalb investiert die Rentenversicherung das Guthaben nicht in Aktien. Nach Angaben der DRV lag der jährliche Kostensatz zuletzt bei rund 0,2 Prozent des Kapitals.

Kann das Guthaben später weiter aufgestockt werden?

Nein. Nach der Übertragung auf die Rentenversicherung sind keine weiteren Einzahlungen mehr möglich. Auch eine spätere Rückübertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Das Guthaben wächst dann nur noch durch die Erträge aus der Kapitalanlage.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Wer eine Freistellung plant, muss spätestens einen Monat vorher einen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Rentenversicherung zahlt dann monatlich einen festen Betrag aus – ähnlich wie ein Gehalt. Auch eine monatliche „Gehaltsabrechnung“ wird verschickt.

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