Das entspricht oft nicht einmal der Hälfte aller geflossenen Rentenbeiträge. Denn Beiträge für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, die der Staat für die Versicherten übernimmt, gehen vollständig verloren. Und: Die Beiträge wurden nicht verzinst. Die Rentenkasse zahlt also exakt den Betrag aus, der eingezahlt wurde – und der ist inzwischen aufgrund der Inflation weniger wert.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2002 exakt einen Rentenpunkt erworben. Dafür hätten Sie damals 2.734 Euro an Rentenbeiträgen zahlen müssen. Genau diese Summe bekommen Sie auch wieder ausgezahlt – dabei kostet Sie ein Rentenpunkt im Jahr 2026 bereits 4.831 Euro. Entscheiden Sie sich hingegen für eine lebenslange Rente, wird der Rentenpunkt von 2002 mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro. Der Rentenpunkt entspricht also einer monatlichen Bruttorente von 42,52 Euro oder 510,24 Euro im Jahr. Würden Sie nur fünf Jahre und fünf Monate Rente beziehen, hätten Sie bereits mehr Geld erhalten, als wenn Sie sich die eigenen Beiträge hätten auszahlen lassen.
Auch hier kommt es wieder darauf an, wohin Sie auswandern. In der EU, auf Island, in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten Sie problemlos Ihre volle Rente. Gleiches gilt für Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Denken Sie aber daran, dem Renten Service der Deutschen Post rechtzeitig mitzuteilen, dass Sie auswandern. Nur so kann Ihre Rente pünktlich auf Ihrem neuen Konto im Ausland eingehen. Lesen Sie hier, in welche Länder die meisten deutschen Rentner auswandern.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Lassen Sie sich daher vorher am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Außerdem gibt es weitere Aspekte zu beachten – etwa was nach einem Umzug ins Ausland bei der Steuer gilt.











