Nach rund einem Jahr

Fall Brosius-Gersdorf: Uni Hamburg hat entschieden

29.07.2026 – 11:06 UhrLesedauer: 1 Min.

Frauke Brosius-Gersdorf ist Professorin an der Universität Potsdam. (Archivbild) (Quelle: Helmut Fricke/dpa/dpa-bilder)

Die SPD schlug die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf fürs Bundesverfassungsgericht vor. Der Plagiatsverdacht überschattete die Personalie.

Die Universität Hamburg hat das Prüfverfahren zur Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf abgeschlossen. Die Prüfung ergab kein Plagiat. Die Universität erklärte in einer am Montag auf ihrer Website veröffentlichten Stellungnahme: „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an.“

Auslöser des Verfahrens waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen der Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Zuerst hatten mehrere Medien über den Fall berichtet, darunter der „Spiegel“. Die Universität hatte die Arbeit daraufhin durch ihre sogenannte Ombudsstelle prüfen lassen. Das Verfahren war vor rund einem Jahr eingeleitet worden.

Brosius-Gersdorf ist Juraprofessorin in Potsdam. Die SPD hatte sie als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Die Union äußerte erhebliche Vorbehalte, die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur – das Ergebnis der Plagiatsprüfung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

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